(13.12.2018) Viele Unternehmen werden von Sicherheitsfachkräften und Betriebsärzten betreut. Besonderes Augenmerk legen sie auf eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung. Kleinbetriebe mit weniger als 51 Beschäftigten, die nicht über diese Beratungskompetenz verfügen, können sich im Rahmen eines alternativen Betreuungsmodells, des sog. Unternehmermodells, selbst Kenntnisse über betrieblichen Arbeitsschutz aneignen und darüber, wie eine Gefährdungsbeurteilung zu erarbeiten ist. Dazu bieten verschiedene Ausbildungsträger Grund- und Aufbauseminare an, die beispielsweise von Berufsgenossenschaften wie der BG ETEM fachlich betreut und finanziert werden. An den Seminaren müssen die „Chefs“ persönlich teilnehmen, da sie die Verantwortung für alle Tätigkeiten im Betrieb tragen. Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, dass der Betrieb sein System der Arbeitssicherheit selbst analysiert, die Gefährdungen für Leben und Gesundheit der Beschäftigten erkennt und entsprechend des Risikos praxisgerechte Maßnahmen zur Verhinderung von Schadensfällen erarbeitet.
Die Einbindung aller beteiligten Mitarbeiter in das Thema Arbeitssicherheit fördert ein gesundes Arbeitsklima. Denn wer kennt nicht selbst die Risiken und Gefahren in seinem Arbeitsumfeld am besten? Zusätzlich fühlen sich so alle mit ihren Problemen ernst genommen. Da psychische Erkrankungen in den letzten Jahren zugenommen haben, wurde die Gefährdung durch psychische Belastungen am Arbeitsplatz 2013 in das Arbeitsschutzgesetz aufgenommen. Erfahrungen zeigen, dass die intensive Beschäftigung mit diesem Thema hilft, Spannungen zwischen Leitung und Belegschaft abzubauen, das Verständnis füreinander zu fördern und somit den Betriebsfrieden nachhaltig zu sichern.
Regelmäßig aktualisieren
Eine einmal sorgfältig erarbeitete Gefährdungsbeurteilung sollte nicht in der Schublade verschwinden, sondern in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden. D.h. besonders bei Neu- und Umbau von Betriebsanlagen, der Umrüstung von Maschinen, der Einführung gesundheitsgefährdender Arbeitsstoffe, nach Arbeitsunfällen oder Beinahe-Unfällen und der Änderung von Vorschriften.
Doch wie erstellt man nun eine Dokumentation mit dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, den festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und dem Ergebnis ihrer Überprüfung? Zur Unterstützung der Betriebe hat beispielsweise die BG ETEM zahlreiche allgemeine sowie branchenspezifische Arbeitshilfen wie eine Broschüre „Gefährdungsbeurteilung“ erstellt, mit denen alle erarbeiteten Daten elektronisch oder schriftlich festgehalten werden können. Sämtliche Instrumente stehen den Mitgliedsbetrieben der BG ETEM kostenlos zum Download zur Verfügung. Auch ein Software-Programm „Praxisgerechte Lösungen“ wurde speziell für Klein- und Mittelbetriebe entwickelt, das mit einer umfangreichen Materialsammlung und Vorlagen bei der Erstellung hilft.
Außerhalb von Betrieben müssen beispielsweise auf Bau- und Montagestellen oder am Film-Set vor Arbeitsbeginn sogenannte Ergänzende Gefährdungsbeurteilungen erstellt werden. Dafür stehen Hilfsmittel wie Abreißblöcke in Papierform und eine App für Smartphones sowie Tablets zur Verfügung, aus denen sich direkt ein PDF per E-Mail an den Betrieb senden lässt.
TIPP: Wer Digitales bevorzugt, kann sich im interAKTIV-Lernmodul zur Gefährdungsbeurteilung unter www.bgetem.de und der Eingabe des Webcodes 17795004 zusammenfassend anschauen, warum eine Gefährdungsbeurteilung verpflichtend und wichtig für alle Betriebe ist und worauf im Einzelnen zu achten ist.
Der komplette, ausführliche Artikel „Königsweg zur Sicherheit“ ist nachzulesen in etem 6.2018 – Magazin für Prävention, Rehabilitation und Entschädigung der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) unter http://etem.bgetem.de/6.2018.