Eigentlich will Brüssel den Datenschutz europaweit klar und einheitlich regeln: Insbesondere sollen die EU-Bürger vor der Datenwut von Big-Data-Unternehmen wie Facebook und Google besser geschützt werden. Damit die Konzerne den Datenschutz auch wirklich einhalten, sehen die Pläne eine erhebliche Ausweitung der Datenschutzkontrolle durch die Aufsichtsbehörden vor. Gerade das gehe aber zulasten der Unternehmen, kritisiert der BvD.
Auf Wunsch der Wirtschaft wurde in Deutschland die Beratung und Kontrolle durch betriebliche Datenschutzbeauftragte in den Unternehmen gesetzlich verankert. "Den größten Teil der Datenschutzarbeit in Betrieben wird durch branchennahe, weisungsfreie Experten erledigt", argumentiert Spaeing, "das hat dazu geführt, dass deutsche Unternehmen in Sachen Datenschutz heute weltweit ein hohes Ansehen genießen. Kunden und Mitarbeiter bringen ihnen beim Datenschutz großes Vertrauen entgegen."
Die Pläne des europäischen Rates kehrten dies um. Nur noch wenige Unternehmen sollen einen Beauftragten bestellen, die Aufsichtsbehörden sich auf Kontrolle ohne Beratung beschränken. "Das wird die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Behörden erheblich erschweren", warnt Spaeing und ist sicher: "Das wäre das Aus für den verlässlichen deutschen Datenschutz. Die Unternehmen zwingt es zu Mehrausgaben."
Kostentreiber Nummer 1: Die Firmen müssen eine interne Stelle einrichten, die die Anträge und Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde dokumentiert. Hinzu kämen Ausgaben für die die dann erforderliche Rechtsberatung, - nicht nur in Streitfällen.
Zudem müssten Betriebe - beispielsweise bei der Einführung einer neuen Software - mit Verzögerungen rechnen, weil die Landesämter für Datenschutz personell dafür nicht ausgestattet seien.
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff unterstützt grundsätzlich die Bestrebungen, den Datenschutz europaweit zu regeln. "Durch die Grundverordnung werden die Informationspflichten maßvoll ausgeweitet", sagte sie dem BvD. Dabei sei aber "selbstverständlich der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten". So seien zum Beispiel Erleichterungen für solche Kleinstunternehmen denkbar, "bei denen die Verarbeitung personenbezogener Daten nur ein untergeordneter Nebenzweck ist".
Der BvD befürchtet allerdings, dass die bisherigen Pläne der EU gravierende Auswirkungen auf den Datenschutz insgesamt haben. "Die Regelungen werden für Bürger und Unternehmen unverständlicher und gleichzeitig soll das Erfolgsmodell des Datenschutzbeauftragten als Garant für praxisnahen und wirtschaftlichen Datenschutz entfallen", kritisierte Spaeing.
Mit seiner Haltung steht der BvD nicht allein. Im April hatten 66 unabhängige Verbraucher- und Datenschutzorganisationen aus der ganzen Welt EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker aufgefordert, den "Gold Standard" des europäischen Datenschutzes zu erhalten.
Den Aufruf unterzeichnete auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Dessen Vorsitzender Klaus Müller warnt vor "handfesten Nachteilen" für die Verbraucher, sollte etwa der Trend, mit Daten Kundenprofile zu erstellen, nicht gesetzlich eingedämmt werden. vzbv-Experte Lenz Queckenstedt stellt die Verbraucherpositionen auf dem BvD Verbandstag vor.
Weitere Gäste: Die IT-Beauftragte der Bundesregierung, Cornelia Rogall-Grothe, Staatssekretärin im Bundesinnenministerium. Am Abend berichtet die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, wie der Suchmaschinenriese Google ein Jahr nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Löschung personenbezogener Daten mit den Anträgen umgeht. Leutheusser-Schnarrenberger war Mitglied im Google-Beirat zur Umsetzung des Urteils.
Am BvD Verbandstag nehmen rund 200 Datenschutzexperten aus ganz Deutschland teil, darunter der Wirtschaftsrechtler Andreas Roßnagel aus Kassel und die Wiener Wirtschaftsinformatikerin Sarah Spiekermann. Weitere Infos unter www.bvdnet.de.