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Hotelzimmer beschädigt - zahlt dass eine Versicherung?

(PresseBox) (Hamburg, )
Die schönsten Wochen des Jahres können sich zu den schlimmsten Wochen des Jahres entwickeln. Alles verlief bei Familie Reimer aus Dortmund wie immer nach Plan. Die Buchung erfolgte über www.trivago.de so dass sich die Reimers ein vergünstigtes 5 Sterne Hotelzimmer auf Sardinien leisten konnten.

Doch die Reimers verhielten sich sehr ungeschickt. Der Sohn ließ das teure Kristallglas beim Zähneputzen in das sündhaft teure Keramik Waschbecken fallen, so dass dort ein erheblicher Schaden entstand. Das Waschbecken musste erneuert werden. Doch auch Frau Reimers hatte nicht Ihren besten Tag , als Sie sich so sehr über das Missgeschick Ihres Sohnes aufregte, dabei ins Stolpern kam und sich an der Stehlampe versuchte festzuhalten, die jedoch keinen Halt bot. Frau Reimers fiel samt Stehlampe in das Ölgemälde was daraufhin einen langen Riss aufwies.

Der Schaden belief sich auf 4.500 € und war bei den Reimers nicht versichert, weil Sie sich nicht über Ihre Versicherung informierte. Hätten Sie in Ihrer Privaten Haftpflichtversicherung "Schäden an gemieteten beweglichen Sachen" versichert und "Schäden an gemieteten unbeweglichen Sachen" mitversichert so wäre der Schaden von der Versicherung bezahlt worden.

Wenn Sie viel vereisen und in guten Hotels oder Ferienanlagen sich einmieten, so sollten Sie sich Ihre private Haftpflichtversicherung mal genauer ansehen.

Die Durchschnittsfamilie zahlt in Deutschland 146 € für Ihre private Haftpflichtversicherung.

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