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Bundesnetzagentur stellt neuen Leitfadens zum EEG-Einspeisemanagement vor

Wenn das Stromnetz voll ist, können Stomnetzbetreiber Stromerzeuger wie PV-, Windkraft- und Biogas-Anlagen aber auch KWK-Anlagen zwangsweise vom Netz nehmen. Ein neuer Leitfaden der Bundesnetzagentur soll einen einheitlichen Rahmen hierfür schaffen.

(PresseBox) (Rastatt, )
Wenn das Stromnetz "voll" ist und eine Überlastung droht, dürfen die Stromnetzbetreiber zur Sicherung der Netzstabilität Erzeugungsanlagen wie Windkraft-, Photovoltaik-, Biogas- und KWK-Anlagen zwangsweise vom Netz nehmen. Daher unterliegen all diese Anlagen ab einer gewissen Leistungsgröße dem sogenannten Einspeisemanagement.

Das Einspeisemanagement beschreibt die temporäre Reduzierung der Einspeiseleistung von Anlagen der Erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht bei Reduzierung der Einspeiseleistung bzw. beim Abschalten solcher Anlagen aber Entschädigungszahlungen in Höhe eines Großteils des entgangenen Gewinns vor.

Da es in den letzten Jahren vermehrt Abregelungen und Abschaltungen von Anlagen aufgrund des Einspeisemanagement gab, hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) ihren Leitfaden zum EEG-Einspeisemanagement um die Energieträger Biomasse, Biogas sowie Photovoltaik erweitert. In dem bisherigen Leitfaden stand nahezu ausschließlich das Einspeisemanagement von Windkraftanlagen im Fokus.
Durch den neuen Leitfaden soll die Vorgehensweise im Rahmen des Einspeisemanagements vereinheitlicht und die Abwicklung der Entschädigungszahlungen durch Pauschalen vereinfacht werden..

Der Bundesnetzagentur macht deutlich, dass unter den entgangenen Einnahmen vorrangig die Entschädigung des nicht eingespeisten Stroms verstanden wird. Eine detaillierte Beschreibung der Ermittlung der Entschädigung der Ausfallarbeit (Strom) wird in dem neuen Leitfaden dargestellt.
Besonders für Betreiber von KWK-Anlagen ist es wichtig, dass unter den entgangenen Einnahmen auch die entgangenen Wärmeerlöse verstanden werden.
Die entgangenen Wärmeerlöse ermitteln sich aus der nicht eingespeisten Wärmemenge (Ausfallwärme) und der vereinbarten Wärmevergütung. Bei der Ermittlung der Ausfallwärme ist die jahreszeitliche Wärmenachfrage zu berücksichtigen. Die angesetzte Höhe der Wärmevergütung ist nachzuweisen.

Wer im Rahmen des neuen Leitfadens der Bundesnetzagentur auf Ausführungen zur Abschaltrangfolge gehofft hatte, wird erst einmal enttäuscht. Die Abschaltrangfolge soll zu einem späteren Zeitpunkt an den novellierten Rechtsrahmen angepasst werden.

Derzeit befindet sich der Leitfaden zum EEG-Einspeisemanagement noch in der Konsultationsphase. Wie die Bundesnetzagentur mitteilte, werden Stellungnahmen zum Konsultationspapier bis zum 15.08.2013 erbeten.

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Informationen zum Einspeisemanagement nach EEG

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