Am 1. Juli 2019 trat das „Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften“ in Kraft. Damit einher gehen einige wichtige Änderungen insbesondere bei der Steuerbefreiung von KWK-Strom.
Das Intensivseminar zum Energie- und Stromsteuergesetz vermittelt strukturiert die Grundlagen, geht aber auch sehr intensiv auf Details ein. Dabei wird immer der Praxisbezug in den Mittelpunkt gestellt und konkrete Fälle, die von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern vorgetragen werden, besprochen. Außerdem wird auf die Administration des Strom- und Energiesteuergesetzes eingegangen.
Um ein nachhaltiges Arbeiten gewährleisten zu können, ist die Teilnehmeranzahl bei Intensivseminaren auf 15-25 Personen begrenzt. Es wurde ausreichend Zeit eingeplant, um auf die Fragestellungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausführliche eingehen zu können.
Die vergangenen fünf Veranstaltungen wurden von den rund 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit 9,4 von 10 Punkten bewertet. 100 % der Teilnehmer würden diese Veranstaltung weiterempfehlen.
Das nächste Intensivseminar zum Energie- und Stromsteuergesetz findet am 22. Oktober 2020 in Dortmund statt.