Die Vorteile eines Messsystems mit Smartmetern gegenüber den heute verfügbaren leistungsregistrierenden Zählern scheinen insbesondere hinsichtlich der Kosten vorhanden. Aber wie sieht es eigentlich mit dem Anspruch auf einen Einbau intelligenter Messsysteme bei Realisierung eines neuen Projektes aus? Welche Zähler können zusätzlich zu den Stromzählern auf das Gateway aufgeschaltet werden und wie verhält es sich bei Mieterstromkonzepten mit Zählpunkten, die nicht durch die BHKW- oder PV-Anlage mitversorgt werden?
In der Branche herrscht daher eine große Verunsicherung – sowohl bei Netzbetreibern als auch bei Stromversorgern.
BHKW-Consult und das BHKW-Infozentrum bieten aus diesem Grund ein neu konzipiertes Seminar über das neue Messstellenbetriebsgesetz an.
Im Rahmen des Intensivseminars werden die neuen Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes ausführlich erläutert und auf die praxisrelevanten Fragestellungen bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben eingegangen.
Die Lernziele des Seminars sind:
Gesetzliche Grundlagen des Messstellenbetriebsgesetzes
- Alte Energiewelt kontra neue Energiewelt
- Neue Arten von Messsystemen
- Einbaupflichten intelligenter Messsysteme und Smart Meter
- Vertrags- und Abrechnungsverhältnisse
- Weiterbetrieb und Nutzung bisheriger Messsysteme
- Übergangs- und Bestandsschutz-Regelung
- Informations- und Veröffentlichungspflichten
- Umsetzung der buchhalterischen Entflechtung
- Zähler bei Eigenstromversorgung und Stromerzeugungsanlagen
- Weitergabe der Messdaten
- Praxisrelevante Fragestellungen zur sternförmigen Marktkommunikation
- Stromerzeugung mittels KWK und PV
- E-Mobilität
- Wärmepumpe
- Power-to-heat
- Stromspeicher
Das Intensivseminar „Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)- Das neue Grundgesetz des Messwesens“ findet am 14.02.2019 in Stuttgart statt.