Ziele der Mini-KWK-Investitionsförderung
Ein zentrales Ziel der Förderung dieser Richtlinie soll es sein, den Absatz hocheffizienter KWK-Anlagen im elektrischen Leistungsbereich bis 20 kW deutlich zu steigern und damit zum Erreichen der nationalen Klimaschutzziele beizutragen.
Betrachtet man aber die Höhe der einmaligen Investitionsförderung gemäß dem Richtlinien-Entwurf vom 09.12.2011 scheinen Zweifel an der Realisierbarkeit dieser Ziele begründet. Die Mini-KWK-Förderung der Jahre 2008/2009 sah eine Förderung von Mini-KWK-Anlagen bis 50 kW vor, wobei eine 1 kW-Anlage rund 1.550,- Euro, eine 5 kW-Anlage rund 7.000,- Euro und eine 20 kW etwas mehr als 10.000,- Euro erhielt. Das für das Jahr 2012 geplante Investitions-Förderprogramm für Mini-KWK-Anlagen sieht eine Förderung von 1 kW-Anlagen mit 1.500,- Euro und von 5 kW-Anlagen mit 2.500,- Euro vor. Eine KWK-Anlage mit 20 kW würde nach dem derzeitigen Entwurf im nächsten Jahr 3.500,- Euro erhalten.
Dabei wird die deutliche Reduzierung der neuen Fördersätze gegenüber dem Förderprogramm aus den Jahren 2008/2009 deutlich. Nach Meinung des BHKW-Infozentrums wird angesichts von Förderquoten, die allesamt unter 10% der Investitionssumme für eine Mini-KWK-Anlagen liegen, keine signifikante absatzsteigernde Wirkung erzielbar sein. „Wir halten es für viel wahrscheinlicher“, so Markus Gailfuß vom BHKW-Infozentrum, „dass diese Fördermaßnahme als kleiner Bonus angesehen wird, als dass dadurch ein bedeutender Anreiz zum Erwerb einer Mini-BHKW-Anlage erzielt wird.“
Anreize zur technologischen Marktentwicklung der Mini-BHKWs
Mit der Förderung sollen gemäß Richtlinienentwurf auch zusätzliche Anreize für die Marktentwicklung gegeben werden. Dies hatte beim letzten Marktanreizprogramm – wohlgemerkt angesichts einer deutlich höheren Förderquote - erhebliche positive Auswirkungen auf die Entwicklung der Mini-BHKW-Anlagen. Letztendlich führte dies dazu, dass heute nahezu alle Mini-BHKW-Anlagen die gesetzlichen Emissionsvorgaben der Technischen Anleitung Luft (TA Luft) teilweise deutlich unterschreiten.
Im Richtlinienentwurf zur Mini-BHKW-Förderung im Jahre 2012 steht jedoch nicht mehr die Emissionsminderung im Fokus der Anreizwirkung. Die geförderten Anlagen sollen vielmehr auf die Flexibilitätsanforderungen eines Strommarktes mit wachsenden Anteilen fluktuierender erneuerbarer Energien vorbereitet werden. Die daraus resultierenden Vorgaben des Referentenentwurfes können dem ausführlichen Bericht „Mini-KWK-Förderung will Marktanreize für mehr Flexibilität setzen“ auf den Seiten des BHKW-Infozentrums entnommen werden.
Zeitplan
Bis Ende Januar 2012 soll die endgültige Förderrichtline erarbeitet und anschließend veröffentlicht werden. Da anschließend eine Liste mit den förderfähigen Mini-KWK-Modulen erstellt werden muss und die Hersteller hierfür gewisse Messungen und Berechnungen vorlegen müssen, scheint der im Entwurf vorgesehene frühestmögliche Antragstermin 01.04.2012 realistisch. Dies dürfte aber unweigerlich dazu führen, dass alle derzeit geplanten Projekte um einige Monate verschoben werden, um die Fördergelder zu erhalten. Diese Tatsache wird insbesondere den BHKW-Herstellern und Vertrieblern in den ersten Monaten des Jahres einen sehr dürftigen Auftragseingang bescheren.
Weitere Informationen
Weitergehende Informationen zum Entwurf der Mini-KWK-Förderrichtlinie erhalten Interessierte auf der Informationsplattform des BHKW-Infozentrums.
Ein Diskussionsforum über das neue Mini-KWK-Förderprogramm wurde auf dem Portal KWK24 angelegt. Hintergrundinformationen zum Mini-KWK-Klimaschutz-Impulsprogramm der Jahre 2008/2009 erhalten Interessierte auf den Seiten des BHKW-Infozentrums über die KWKG-Novelle.