Was muss z.B. in Großraumbüros beachtet werden, wenn in diesem auch Personen anderer Unternehmen sitzen, die Strom aus der Eigeneerzeugungsanlage des Hauptunternehmens nutzen? Muss wirklich jeder Kleinstverbraucher wie z. B. die Getränkeautomaten eines Drittanbieters im Industriebetrieb viertelstündlich gemessen werden? Wie sind Altenheime und Studentenwohnheime zu werten, bei denen keine Einzelabrechnung des Stroms erfolgt?
Sonderregelungen für Biomethan und Flexibilisierung
Auf der anderen Seite enthält das EEG 2017 finanziell attraktive Regelungen für die Biomethan-Nutzung in BHKW-Anlagen sowie die Flexibilisierung von Biogas-KWK-Anlagen.
Gerade im Bereich der Flexibilisierung von Biogas-KWK-Anlagen werden derzeit viele interessante Projekte realisiert.
Vortrag auf „BHKW 2018“
Im Rahmen der BHKW-Jahreskonferenz 2018 am 10./11. April 2018 wird Frau Dr. Manuela Herms von der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Rahmen Ihres Vortrages „Aktuelle Bestimmungen des EEG für BHKW-Anlagenbetreiber“ auf diese interessanten Aspekte des EEG 2017 eingehen.
Weitere Informationen zum BHKW-Jahreskongress am 10./11. April 2018 im Dresdner Kongresszentrum erhalten BHKW-Interessierte auf der eigens für das BHKW-Branchentreffen realisierten Internetseite unter http://www.bhkw2018.de.