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Start von Redispatch 2.0 nun doch 6 Monate später?

Viele Netzbetreiber und Energieversorger scheinen weit hinter dem Zeitplan zum Redispatch 2.0 zu liegen. In der Energiewirtschaft droht das nächste Fiasko.

(PresseBox) (Rastatt, )
Vor wenigen Monaten wurde dann die Meldefrist für bestehende Erzeugungsanlagen im Marktstammdatenregister um 6 Monate verlängert, weil mindestens 10.000 Stromerzeugungsanlagen noch nicht gemeldet worden sind.
Eigentlich sollte inzwischen der Rollout der modernen und intelligenten Strom-Messsysteme abgeschlossen sein. In der Realität wurde der Rollout in Deutschland noch gar nicht richtig gestartet.


Wird Redispatch 2.0 zum Fiasko 4.0?

Nun droht das nächste Fiasko in der Energiewirtschaft.
Wie schon in den anderen Digitalisierungs-Prozessen lief auch bei der Implementierung des Redispatch 2.0 in den letzten Monaten der geplante Zeitplan völlig aus dem Ruder.
Viele Betreiber von Stromerzeugungs-Einheiten, aber auch etliche Stromnetzbetreiber liegen weit hinter dem geplanten Projektfortschritt zurück.

Deswegen fordern der edna Bundesverband Energiemarkt & Kommunikation e.V. und die Initiative evu+, den Starttermin 1. Oktober abzusagen und mindestens auf den 1. April 2022 zu verschieben. Eine fristgerechte und vollumfängliche Umsetzung des Redispatch 2.0 zum 1. Oktober 2021 sei aufgrund der Implementierungsverzögerungen nicht mehr möglich. Dazu reiche auch der bisher zu geringe Umfang an auszutauschenden Stammdaten nicht aus.

Schwere Vorwürfe erheben der Verband und die Initiative gegenüber der Bundesnetzagentur. Diese habe die wohl suboptimalste Lösung gewählt hat.
„Die Entscheidung, eine Formatänderung als Handlungsoption für fehlende Stammdaten zu favorisieren, ist überaus unglücklich. Denn damit werden grundsätzliche Vorgehensweisen beim Prozess-Design und der nachfolgenden Formaterstellung verletzt“, fasst edna-Geschäftsführer Rüdiger Winkler die Gründe für die Forderung zusammen.

Wieder einmal wird mit Hochdruck an einer Übergangslösung gearbeitet - auch etwas, was in Deutschlands Digitalisierungs-Bestreben zur Tradition gehört.
„Jedoch scheint es unrealistisch, dass eine Implementierung bei allen betroffenen Marktteilnehmern noch vor Oktober möglich ist“, so Winkler, der sich ausdrücklich für die Anstrengungen des BDEW sowie den Mitstreitern aus Unternehmen und der Projektgruppe bedankt.


Risiko Datencrash


Aus Sicht von edna steht zu erwarten, dass mit dem jetzigen Stand des Redispatch 2.0 ein an mehreren Stellen unfertiger „Prototyp“ in Kraft treten soll. Das wiederum zieht unverhältnismäßig hohe (zusätzliche) Aufwände bei allen Marktbeteiligten nach sich, um „irgendwie“ produktiv gehen zu können.
„Wenn es dann auch noch zu einem Datencrash kommen sollte, was wir nicht ausschließen, wird der Flurschaden immens sein“, warnt Winkler. Zudem ist nach Ansicht von edna und der Initiative evu+ ein koordinierter Übergang der Verantwortung für die Beschaffung des bilanziellen Ausgleichs vom Bilanzkreisverantwortlichen des Lieferanten der betroffenen Anlage an den anfordernden Netzbetreiber zum 1. Oktober 2021 vielfach nicht mehr umsetzbar, obwohl dazu die gesetzliche Verpflichtung bestehe.
„Noch ist das Fehlen des Redispatch 2.0 in der Stromversorgung zu verkraften, aber nicht dieser haltlose Zeitdruck, der durch Ministerium und Behörden aufgebaut wurde“, fasst Rüdiger Winkler zusammen.

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