- das Mieterstromgesetz,
- die neu geplante Heizkostenverordnung,
- das novellierte KWK-Gesetz,
- das Energie- und Stromsteuergesetz
- das neue Brennstoffemissionshandelsgesetz sowie
- die aktuellen Vorgaben zur EEG-Umlage
Diese wurden nun in einer einmaligen Veranstaltung zusammengestellt, welche als kleine Fachkonferenz in einem großen Konferenzraum angeboten wird – ähnlich den erfolgreichen „Corona-Spezial“-Veranstaltungen im Sommer 2020.
Der Fokus dieser außergewöhnlichen Jahres-Abschluss-Veranstaltung liegt in der für die Wohnungswirtschaft typischen Leistungsgröße für BHKW-Anlagen von maximal 250 kW und von maximal 100 kW elektrischer Leistung bei PV-Anlagen.
Der erste Konferenztag befasst sich mit den Regelungen des Mieterstromgesetzes, der neu geplanten Heizkostenverordnung sowie dem KWK-Gesetz. Außerdem wird kurz auf die Bestimmungen der EEG-Umlage eingegangen.
Am zweiten Tag stehen die Regelungen des Energie- und Stromsteuergesetzes sowie des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) im Fokus. Am Ende des zweiten Tages werden die administrativen Vorgaben sowie einige Beispiele aufgezeigt.
Praxisnah berichten die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Sozietät Becker-Büttner-Held sowie Markus Gailfuß von BHKW-Consult über die aktuellen gesetzlichen Auflagen und fokussieren sich dabei auf jene, die für die Wohnungswirtschaft besonders relevant sind.
Die Spezial-Veranstaltung „Rechtliche Rahmenbedingungen in der Wohnungswirtschaft“ findet einmalig am 30. November/01. Dezember 2021 in Magdeburg statt. Am Abend des ersten Tages laden wir Sie herzlich zu einem kleinen Abendimbiss und Erfahrungsaustausch ein. Eine Ausstellung ergänzt die kleine Fachkonferenz. Marketingpartner des BHKW-Infozentrums können dort ihr Unternehmen vorstellen.