"Es ist ersichtlich, dass der Verordnungsentwurf eine Abkehr von zentralen ordnungspolitischen Prinzipien darstellt: Einem einzelnen Unternehmen, der Deutschen Post, werden Erlösmöglichkeiten gestattet, die seinen Wettbewerbern nicht offenstehen, ohne dass eine Notwendigkeit hierfür vorläge", sagt Florian Gerster, Vorsitzender des Bundesverbandes Paket und Expresslogistik. Die Voraussetzungen für die Anpassung der Post-Entgeltregulierungsverordnung sind aus verschiedenen Gründen nicht gegeben. Zunächst sind die Briefzahlen der Deutschen Post nicht rückläufig. Im Gegenteil: Durch die nicht marktgerechte Vermischung ihres Paketgeschäfts - der Bereich "Paket" ist in den profitablen Bereich "Brief" integriert - verzerrt die Deutsche Post den Wettbewerb zu Lasten der Paketdienste und der Verbraucher. Mit weiteren Portoanhebungen würde diese Verzerrung weiter verstärkt werden. Auch muss die Deutsche Post keine weiteren Investitionen im Bereich Briefzustellung tätigen: Dieser Bereich ist bereits optimal automatisiert und rationalisiert. Zusätzliche Beträge werden stattdessen in das Paketgeschäft investiert, vor allem im Hinblick auf das wachsende E-Commerce-Geschäft.
"Unsere Mitgliedsunternehmen bekennen sich zum freien Wettbewerb, der zum Wohle von Verbrauchern und Unternehmen effiziente Marktergebnisse und Innovationen hervorbringt", so Gerster. "Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung findet sich ein solches Bekenntnis ebenfalls. Daher darf die Bundesregierung an dieser Stelle ihren ordnungspolitischen Kompass nicht aus den Augen verlieren."
Der Bundesverband Paket und Expresslogistik:
Im 1982 gegründeten Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) sind die führenden Anbieter für Kurier-, Express- und Paketdienste in Deutschland organisiert: DPD, GO!, Hermes, TNT und UPS. Die Mitgliedsunternehmen bieten ihren Kunden eine bundesweit flächendeckende Zustellung von der Hallig bis zur Alm. Die Branche realisiert einen Umsatz von 16,1 Milliarden Euro.