Angesichts des enormen Instandhaltungsbedarfs der Verkehrsinfrastruktur muss die Leistungsstärke des Logistikstandortes Deutschland mittlerweile durch zwei Finanzierungssäulen gesichert werden. Die Ausweitung der Lkw-Maut ist die Konsequenz einer Politik der verursachergerechten Nutzerfinanzierung – zusätzlich zur Steuerfinanzierung. Hierzu fordern die Logistik- und Transportverbände, dass der zusätzliche Finanzierungsbeitrag der Wirtschaft für den Erhalt von Straßen und Brücken zweckgebunden und überjährig eingesetzt wird.
Der Anteil der Mautkosten an den Gesamtkosten (Fahrzeug-, Personal- und Gemeinkosten) liegt bei bis zu 10 Prozent, kann aber je nach Tourenstruktur und Standort des Unternehmens und seiner Kunden stark variieren. Durch ihren Anspruch auf universelle Verfügbarkeit aller Waren an jedem Ort und zu jeder Zeit sind Industrie, Handel und Bevölkerung direkte Urheber von Gütertransporten. Die regionale Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen zum 1. Juli 2018 kann sich deshalb auch auf die Fracht- und Verbraucherpreise auswirken. Im Endeffekt wirkt die Lkw-Maut zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur wie eine Verbrauchssteuer.
Ausdrücklich begrüßen AMÖ, BIEK, BGL, BWVL und DSLV das Bekenntnis der Bundesregierung zu einheitlichen Mautsätzen auf Autobahnen und Bundesstraßen. Dies trägt zur transparenten Kostendarstellung der Transportunternehmen gegenüber ihren Kunden bei und verhindert die Benachteiligung von Betrieben in ländlichen Regionen. Ausweichverkehre auf Landstraßen erwarten die Bundesverbände nicht. Denn mautfreie Umwege führen in der Regel zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen, wodurch monetäre Vorteile überkompensiert werden. Dies würde auch nicht im Interesse der Logistikkunden sein.
Zusätzlich zur Mautausweitung zum 1. Juli 2018 ist auf Basis des neuen Wegekostengutachtens zu Beginn des Jahres 2019 erneut mit geänderten Mautsätzen zu rechnen. Zur Vorbereitung auf den nächsten Kostensprung fordern die Verbände als ausreichenden zeitlichen Planungsvorlauf für Logistik, Industrie und Handel deshalb mindestens sechs Monate, gerechnet ab dem 1. Juli 2018. Damit würden die neuen Mautsätze frühestens ab dem 1. Januar 2019 wirksam.
Kontakte:
Marten Bosselmann
Bundesverband Paket und Expresslogistik e. V. (BIEK)
Dorotheenstr. 33, 10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 2061786 // E-Mail: marten.bosselmann@biek.de
Prof. Dr. Dirk Engelhardt
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e. V.
Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (0)69 7919-200 // E-Mail: engelhardt@bgl-ev.de
Dierk Hochgesang
Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e. V.
Schulstraße 53, 65795 Hattersheim / Main
Telefon: +49 (0)6190 9898-10 // E-Mail: hochgesang@amoe.de
Frank Huster
DSLV Deutscher Speditions- und Logistikverband e. V.
Unter den Linden 24 │Friedrichstraße 155-156, 10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 4050228-10 // E-Mail: FHuster@dslv.spediteure.de
Christian Labrot
Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik e. V. (BWVL)
Lengsdorfer Hauptstraße 75, 53127 Bonn
Telefon: +49 (0)228 92535-0 // E-Mail: labrot@bwvl.de