- Durchbruch für Ausbau von WLAN-Hotspots in Deutschland
- Neuregelung schafft Rechtssicherheit für die Betreiber und praktische Erleichterungen für die Nutzer
Nicht zuletzt kommt die Bundesregierung mit der Entscheidung den europarechtlichen Vorgaben nach. Im März hatte der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof in seinem Schlussantrag festgestellt, dass die Betreiber öffentlicher WLAN-Netze nicht für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer verantwortlich gemacht werden können. Damit steht die deutsche Sonderregelung der Störerhaftung auch im Grundsatz zur Disposition.