Beim Thema Jugendschutz begrüßt der Bitkom, dass die Richtlinie verstärkt auf bewährte Instrumente der Co- und Selbstregulierung setzen will. In Deutschland regeln zum Beispiel die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia und die Freiwillige Selbstkontrolle Filmwirtschaft die Alterseinstufungen von Online-Medien und Filmen. „Die Selbstregulierung ermöglicht es, schneller auf neue technische und inhaltliche Entwicklungen zu reagieren und flexible, praxistaugliche Regelungen zu schaffen“, betonte Rohleder. Das betreffe beispielsweise den Umgang mit „schädlichen Inhalten“, zu denen unter anderem gewaltverherrlichende, pornografische, fremdenfeindliche oder volksverhetzende Bilder, Videos und Texte gehören. „Die Verantwortung für den Umgang mit schädlichen Inhalten auf Online-Plattformen mit Millionen von Nutzern kann nicht allein den Betreibern auferlegt werden“, sagte Rohleder. Das Prinzip „Löschung nach Benachrichtigung“ (notice and take down) sei richtig und habe sich bewährt. Außerdem lasse sich die Frage, ob ein Inhalt gesetzeskonform ist oder nicht, nicht rein technisch lösen. Rohleder: „Plattformen dürfen nicht in die Rolle von Hilfs-Polizisten gedrängt werden.“
Neben der Reform der AVMD-Richtlinie fordert der Bitkom eine Überarbeitung der Satelliten- und Kabel-Richtlinie. Ziel der 1993 verabschiedeten und zuletzt im Jahr 2002 überarbeiteten Satelliten- und Kabelrichtlinie ist es, die grenzüberschreitende Verbreitung von Fernsehen und Hörfunk per Satellit und Kabel zu erleichtern und dabei urheberrechtliche Bestimmungen in den einzelnen Ländern der EU einander anzugleichen. „Das Konsumverhalten hat sich seitdem extrem gewandelt - und damit einhergehend auch die Übertragungswege“, sagte Rohleder. „Es sollte Aufgabe der Kommission sein, die Satelliten- und Kabelrichtlinie zu überarbeiten und mit Regelungen auszustatten, die eine grenzüberschreitende Verbreitung des Fernsehens unabhängig von der Technologie fördert und fairen Wettbewerb schafft.“