Ende Oktober hat die EU-Kommission die so genannte Kandidatenliste veröffentlicht (http://echa.europa.eu/...). Dort sind alle chemischen Stoffe aufgezählt, die unter besonderer Beobachtung stehen ("SVHC" - Substances of Very High Concern). Die Industrie muss über diese Stoffe informieren, sowohl die Lieferkette wie auch die Verbraucher. Prinzipiell stellt REACH Anforderungen an Organisationen, die Stoffe, Zubereitungen (z.B. Chemikalien) oder Erzeugnisse (z.B. PCs, Kameras oder CDs) in Verkehr bringen. Der Umgang mit Stoffen in Erzeugnissen ist für viele ITK-Hersteller die entscheidende Anforderung. Der BITKOM-Leitfaden geht auf diesen Punkt besonders ein. Für Unternehmen, die Erzeugnisse in Verkehr bringen, gibt es zwei zentrale Pflichten: die Informationspflicht nach Art. 33 REACH und die Notifizierungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 REACH.
Die EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (REACH - "Registration, Evaluation and Authorisation and Restriction of Chemicals"; EG Nr. 1907/2006) ist am 1.Juni 2007 in Kraft getreten. Die für die ITK interessanten Verpflichtungen haben erst 2008 begonnen.
Der Leitfaden kann auf der Homepage des BITKOM unter http://www.bitkom.org/... heruntergeladen werden.