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Vermittlungsausschuss beendet Unsicherheit : Neues Telekommunikationsgesetz in Sicht / Sicherheitsauflagen engen Spielraum für Investitionen ein

(PresseBox) (Berlin, )
Der Vermittlungsausschuss hat sich über das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) einigen können. Dieses wird vom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) begrüßt: "Endlich ist dieses für die gesamte Branche der Informationswirtschaft und Telekommunikation wichtige Gesetz in greifbarer Nähe", sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Die Frist zur Umsetzung der europäischen Richtlinien war bereits Mitte 2003 abgelaufen. Rohleder: "Es war richtig, sich Zeit zu nehmen für eine ausgewogene zweite Auflage des TKG. Die Phase der Unsicherheit für Unternehmen über die künftigen Rahmenbedingungen hätte aber auch nicht mehr länger dauern dürfen."

Aus Sicht des BITKOM sind im Vermittlungsausschuss größtenteils Kompromisse gefunden worden, die den verschiedenen Beteiligten gerecht werden. Vieles wird aber auch davon abhängen, wie die Regulierungsbehörde ihren neuen, erweiterten Spielraum nutzen wird. "Das Ziel eines wirksamen Wettbewerbs im deutschen TK-Markt muss mit Nachdruck weiter verfolgt werden. Dabei müssen Anreize zur Investition sowohl in Infrastrukturen als auch in Services gesetzt werden, um Innovationen in dieser Zukunftsbranche zum Nutzen gerade der Anwender voranzutreiben."

Auch künftig wird aber die Investitionsfähigkeit der Unternehmen etwa durch Auflagen für die öffentliche Sicherheit erheblich beschränkt sein. So wurden Verpflichtungen zugunsten der Sicherheitsbehörden weiter ausgedehnt, die nur in Teilen finanziell kompensiert werden. "Vor allem die hohen Kosten für die geforderten Systeminvestitionen, etwa bei der TK-Überwachung, bleiben auch künftig ohne Entschädigung", kritisiert Rohleder. Positiv ist aber, dass die bis zuletzt erhobene Forderung einiger Länder nach einer umfassenden Vorratsdatenspeicherung nicht umgesetzt wurde. Rohleder: "Hier drohten schwerwiegende Eingriffe in den Datenschutz und ein völlig unverhältnismäßiger Aufwand für die Unternehmen ohne einen nennenswerten Sicherheitsgewinn."
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