Die Umstellung vom bisher gängigen Abrechnungsmodus ‚Online-Billing’ (bislang trug der Teilnehmernetzbetreiber die Verantwortung, der Tarif für die jeweilige Service-Nummer war schon an der Ziffernfolge der Rufnummer erkennbar) zum sogenannten ‚Offline Billing’ bedeutet für den Service-Provider (SP) ein Plus an Flexibilität – aber auch ein Mehr an Verantwortung: Mit der Umstellung können SPs die Kosten für jedes Gespräch selbst festlegen und sogar während eines Telefonats variieren. Im Zuge dieser Preishoheit, die das ‚Offline Billing’ bietet, wird der SP allerdings auch selbst Forderungsinhaber und muss seine Forderung über den Netzbetreiber beim Endkunden geltend machen. Da die Forderung nur erhoben werden kann, wenn sie auf der Rechnung des Teilnehmernetzbetreibers (TNB) erscheint, werden entsprechende Einzel-Abkommen zwischen allen beteiligten Partnern erforderlich. Besteht kein entsprechender Vertrag, können Dienste nicht abgerechnet bzw. vom Kunden gar nicht erst erreicht werden.
Bernhard Lommetz, Sales Manager für den Reseller-Markt bei BT Germany, erläutert: „Für jeden einzelnen Service-Anbieter heißt das, dass er mit 60 oder 80 Teilnehmernetzbetreibern Verträge aushandeln und Schnittstellen definieren muss. Das bringt einen immensen Mehraufwand mit sich, der insbesondere für kleinere Anbieter existenzbedrohend werden könnte. Unser Angebot entlastet die Anbieter und ermöglicht ihnen, auch weiterhin ein profitables Business zu betreiben. Über die entsprechende Expertise im ‚Offline-Billing’ verfügen wir seit Jahren und können daher das maßgeschneiderte Prozedere für den reibungslosen Umstieg bieten.“
Die Transit- und Clearing-Plattform von BT löst die Probleme, die mit der branchenweiten Umstellung auf die 0900-Nummern verbunden sind. Als zentraler Knotenpunkt kann sie die Koordination aller beteiligten TNBs, Verbindungsnetzbetreiber (VNB) und Service Provider übernehmen, so dass im Idealfall ein einziger Vertrag für jeden Marktteilnehmer ausreicht.*
Ein weiteres Plus: BT übernimmt wahlweise auch die Erstellung einer „Second Bill“ (separate Rechnung für Mehrwertdienste) für den TNB, so dass dieser seinen Anpassungsaufwand drastisch reduzieren kann und von aufwändigen neuen Prozessen entbunden wird. Auch die Übernahme von Mahnwesen, außergerichtlicher Beitreibung etc. sind möglich.
Parallel betreibt BT eine Datenbank für Tarifinformation speziell für Mobilfunkbetreiber, die vorerst weiter nach dem ‚Online Billing’-Verfahren abrechnen. Die tagesaktuellen Tarifangaben in dieser Datenbank ermöglichen es, dass auch bei mobilen Anrufen die korrekte Preisansage erfolgt.
Auch an den Verbraucherschutz würde bei der Konzeption der „0900 Handover“-Plattform gedacht. Auf Wunsch kann BT für die Verbindungsnetzbetreiber bzw. Service Provider eine Nummernsperre einrichten, so dass vom Teilnehmer zunächst eine individuell wählbare PIN-Nummer eingegeben werden muss, bevor ein 0900-Angebot angewählt werden kann.
*BT routet Anrufe, die über einen TNB zugeführt werden, über seine Transit- und Clearing-Plattform an den jeweiligen Verbindungsnetzbetreiber (VNB) weiter, in dessen Netz der gewählte Service angeboten wird (i.d.R. ist der Dienste-Anbieter Kunde des VNB). BT nimmt die Kommunikationsdatensätze (Call Detail Records, CDRs) der VNB entgegen und leitet sie an den jeweiligen TNB weiter, aus dessen Netz der Anruf kam und der dementsprechend die Rechnung an seinen Endkunden stellt.
Umstellung auf 0900
Bis zum Jahresende 2005 werden laut aktueller Gesetzgebung alle 0190-Service-Rufnummern abgeschaltet und durch die 0900-Rufnummerngasse ersetzt. Die Zuteilung der 0900-Nummern erfolgt nicht mehr über die Netzbetreiber, sondern direkt von der RegTP an die Service-Provider, so dass diese sich rechtzeitig um neue Nummern bemühen müssen. Außerdem ergibt sich für sie ein völlig neues Verfahren bei der Mehrwertdienste-Abrechnung: Der Service-Provider erhebt seine Forderung anhand der sogenannten „Call Detail Records“ (CDRs), die anschließend auf der Rechnung des TNB erscheinen. Dazu ist es erforderlich, dass alle beteiligten Geschäftspartner (TNB, Service Provider) dezidierte Einzelverträge abschließen, andernfalls können die Anbieter ihre Services nicht berechnen bzw. diese sind für den Anrufer über den jeweiligen TNB gar nicht erreichbar. Auch das Risiko des Forderungsausfalls verlagert sich vom TNB zum Verbindungsnetzbetreiber (VNB) bzw. zum Service Provider.
Im Zuge der neuen Preishoheit – beispielsweise kann die Höhe der Gesprächskosten flexibel im Lauf des Gesprächs festgelegt werden – kann der Anbieter dem Anrufer eine Reihe von Service-Vorteilen bieten, z.B. die direkte Abrechung von Dienstleistungen oder auch eine Gutschrift, die auf das jeweilige Kundenkonto zurückgebucht wird.
Glossar
Online-Billing: Anrufe, bei denen der TNB die Tarifhoheit für die Verbindung hat.
Offline-Billing: Anrufe bei denen der VNB/SP die Tarifhoheit für die Verbindung hat. Die Abrechnung erfolgt i.d.R. anhand von Leistungsdatensätzen, die nach dem Ende der Verbindung („Offline“) vom VNB an den TNB übermittelt werden.
TNB: Teilnehmernetzbetreiber, Anschlussnetzbetreiber – bei diesem Anbieter hat der Endkunde seinen Telefonanschluss, von diesem bekommt er die Rechnung.
Alternativer TNB: TNB, der nicht die DTAG ist
Alternativer VNB/SP: VNB/SP der nicht DTAG ist.
VNB: Verbindungsnetzbetreiber, Transport
SP: Service Provider, Content-Anbieter, Dienste-Anbieter
VNB/SP: Verbindung von VNB und SP (Service Provider ist gleichzeitig VNB)
CDR: Call Detail Records (dt. Kommunikationsdatensatz)
KDS: Kommunikationsdatensätze (engl. CDR)
Rechnungstellender (Netz-)Betreiber: Der zur Rechnungstellung verpflichtete, i.d.R. der Anbieter von TK-Leistungen, meist der Anschlussnetzbetreiber. Kann aber auch ein Reseller sein.
One Bill: Einheitliche Rechnung des Kunden auch für fremde Leistungen
Second Bill: Zweite Rechnung des rechnungstellenden Netzbetreibers für fremde TK-Leistungen
Third Bill: Direkte Rechnung des SP bzw. Content-Anbieters als Vertragspartner des Anschlusskunden sowie als Forderungsinhaber
TKV: TelekommunikationsKundenschutzVerordnung
TNV: TelekommunikationsNummerierungsVerordnung
TKG: TeleommunikationsGesetz
TKGÄnd.G: TelekommunikationsÄnderungsgesetz
Transit: Transport von Verbindungen zwischen Netzbetreibern, welche meist keine direkte Interconnection/Netzzusammenschaltung haben
Clearinghäuser: Auf die Verarbeitung von Abrechnungsdaten und die Abwicklung und Kontrolle der Zahlungsflüsse spezialisierte Dienstleister
BT Handover: Die Übergabe und Kontrolle von abrechenbaren Verkehren zum Zielnetz inkl. dem Handling von CDRs und Zahlungsreports zwischen den unterschiedlichen Netzbetreiben.
F&I-Vertrag: Vertragliche Regelung zwischen Diensteanbieter und Rechnungsteller zur Abwicklung von Fakturierung und Inkasso (ohne Mahnung, Reklamation und Forderungsmanagement) für fremde Leistungen.