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Brüderle begrüßt endgültiges Aus für Steinkohlesubventionierung in 2018

(PresseBox) (Berlin, )
Heute hat der EU-Ministerrat eine neue EU-Regelung für Steinkohlebeihilfen beschlossen. Danach wird die Subventionierung von nicht wettbewerbsfähigen Steinkohlebergwerken auf den Zeitraum bis Ende 2018 begrenzt. Die Neuregelung war notwendig geworden, weil zum Ende dieses Jahres die noch geltende Beihilfeverordnung ausläuft. Die Neuregelung gilt ab dem 1. Januar 2011.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle: "Ich begrüße den heutigen Beschluss. Denn jetzt ist klar: Ab 2018 gibt es kein Steuergeld mehr für die Aufrechterhaltung von unrentablem Steinkohlebergbau - in Deutschland und der ganzen EU. Damit sind auch alle Überlegungen zu einem Sockelbergbau über 2018 hinaus vom Tisch."

Der Entscheidung in Brüssel ging ein Entschluss des Bundeskabinetts im November 2010 voraus, mit dem die Revisionsklausel aus dem Steinkohlefinanzierungsgesetz gestrichen wurde.

Die neue Regelung erlaubt die Gewährung von Schließungsbeihilfen und von Beihilfen für Altlasten. Für Schließungsbeihilfen gibt sie eine strikte Degressionslinie vor. Danach sollen diese Hilfen - jeweils im Vergleich zu den für 2011 gewährten Beihilfen - in mehreren Schritten gekürzt werden: bis Ende 2013 um mindestens 25 %, bis Ende 2015 um mindestens 40 %, bis Ende 2016 um mindestens 60 % und bis Ende 2017 um mindestens 75 %.

In Deutschland war im Jahre 2007 vereinbart worden, den subventionierten Steinkohlenbergbau bis Ende 2018 auslaufen zu lassen. Aktuell fördern noch fünf deutsche Bergwerke Steinkohle. Vier davon befinden sich in Nordrhein-Westfalen, eines im Saarland.
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