Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: "Mit dem heutigen Beschluss setzt die Bundesregierung anspruchsvolle und zugleich wirtschaftlich vertretbare Standards für Neubauten. Ganz bewusst machen wir keine neuen Vorgaben für Bestandsbauten."Mit der Novellierung der EnEV werden ein Beschluss der Bundesregierung zur Energiewende im Gebäudebereich sowie die europäische Gebäuderichtlinie vollständig umgesetzt. Der Bundesrat hatte am 11. Oktober 2013 der Vorlage der Bundesregierung weitgehend zugestimmt. Auf Wunsch des Bundesrates werden zusätzlich Effizienzklassen für Gebäude in Energieausweisen und Immobilienanzeigen eingeführt, um die Transparenz auf dem Immobilienmarkt weiter zu verbessern. Zudem sollen auf Verlangen des Bundesrates ab dem Jahr 2015 so genannte Konstanttemperatur-Heizkessel (Standard-Heizkessel, die ihre Temperatur nicht, wie modernere, der gefragten Heizleistung entsprechend anpassen) nach 30 Betriebsjahren stillgelegt werden. Ausgenommen sind selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser.
Die Betroffenen, insbesondere in der Bauwirtschaft, erhalten ausreichend Zeit, um sich auf die neuen Vorgaben der EnEV einzustellen. Sie treten im Wesentlichen erst sechs Monate nach der Verkündung, das heißt voraussichtlich im Frühsommer 2014 in Kraft.