Bundesminister Glos: "Im Jahr 2007 haben etwa doppelt so viele Haushalte wie noch im Jahr 2006 ihren Stromlieferanten gewechselt. Es zeigt, dass der Wettbewerb greift. Ich freue mich, dass die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen wie auch die Appelle aus Politik und Verbraucherverbänden wirken. Bei den Verbrauchern wächst das Bewusstsein, dass sie es auch selbst in der Hand haben, ihren Stromlieferanten Grenzen zu zeigen. Ich hoffe, dass sich dieser Trend im Jahre 2008 fortsetzt. Eine moderne Energieversorgung braucht aktive Verbraucher, die von den neuen Möglichkeiten des Marktes Gebrauch machen."
Seit 2005 sind die Wettbewerbsbedingungen im Energiebereich schrittweise weiterentwickelt worden. Durch den Erlass von Rechtsverordnungen zur Ausgestaltung von Netzanschluss, Anschlussnutzung und Grundversorgung bei Privatverbrauchern im November 2006 wurden insbesondere die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Lieferantenwechsel weiter verbessert. Weitere wichtige Beiträge beruhen auf den Fortschritten bei der Standardisierung von Geschäftsprozessen beim Netzzugang und bei der Senkung von Netzentgelten, die von der Bundesnetzagentur erreicht werden konnten. Zudem steht dem Kartellbehörden seit Dezember 2007 ein neues kartellrechtliches Instrument zur Kontrolle von Strom- und Gaspreisen zur Verfügung, mit dem sie unangemessene Energiepreise wirksam angehen können.