- Der Bund beteiligt sich an den Soforthilfen der Länder für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige Freier Berufe mit einem Betrag in Höhe von 209 Millionen Euro.
- Im Rahmen des sog. 10-Punkte-Programms des BMWi werden u. a. Kreditprogramme der KfW für hochwassergeschädigte Unternehmen geöffnet, für ausgewählte KfW-Programme die Zinsen verbilligt und auch Betriebsmittelkredite einbezogen; Zins und Tilgung für laufende KfW-Kredite können auf Antrag der Hausbanken vorübergehend gestundet werden. Für diese Maßnahmen ist ein Darlehensvolumen von zunächst 100 Millionen Euro vorgesehen.
- Bürgschaftsbanken können bis zu 90-prozentige Bürgschaften gegenüber Hausbanken übernehmen, die einem von der Flut geschädigten Unternehmen einen Kredit gewähren.
Dazu der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: "In der Hochwasserkrise mussten alle zusammenstehen und schnell helfen. Die Bundesregierung hat dies gemeinsam mit den Ländern getan. Ich freue mich daher, dass auch die Europäische Kommission die Sofortmaßnahmen schnell geprüft und freigegeben hat."