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Ministererlaubnis im Fall Universitätsklinikum Greifswald / Kreiskrankenhaus Wolgast

(PresseBox) (Berlin, )
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, hat heute in dem Ministererlaubnisverfahren Universitätsklinikum Greifswald / Kreiskrankenhaus Wolgast eine Ministererlaubnis erteilt. Damit kann das Universitätsklinikum Greifswald die Anteilsmehrheit an dem Kreiskrankenhaus Wolgast übernehmen.

Das Bundeskartellamt hatte die Übernahme des Kreiskrankenhauses in Wolgast (KKH Wolgast) durch das Universitätsklinikum Greifswald (Universitätsklinikum) im Dezember 2006 untersagt, weil dadurch die marktbeherrschende Stellung des Universitätsklinikums auf dem Markt für Krankenhausleistungen in der Region verstärkt würde. Das Uniklinikum hatte am 07. Dezember 2007 eine Ministererlaubnis beantragt.

An die Erteilung einer Ministererlaubnis stellt das Gesetzt gegen Wettbewerbsbeschränkungen hohe Anforderungen. Im konkreten Einzelfall müssen die vom Bundeskartellamt festgestellten Wettbewerbsbeschränkungen durch gesamtwirtschaftliche Vorteile aufgewogen oder durch ein überragendes Interesse der Allgemeinheit (zusammen: Gemeinwohlgründe) gerechtfertigt werden. Um die Realisierung der Gemeinwohlgründe zu erreichen, darf es auch keine wettbewerblich weniger bedenklichen Alternativen geben.

Diese Anforderungen sind im vorliegenden Fall erfüllt, so dass eine Ministererlaubnis erteilt werden kann. Von den seitens des Universitätsklinikums vorgetragenen Gründen waren nach umfangreichen Ermittlungen und eingehender Prüfung als Gemeinwohlgrund nur "Langfristiger Erhalt und nachhaltige Profilierung von medizinischer Fakultät und angegliedertem Universitätsklinikum der Universität Greifswald" und "Ausbau des Forschungsschwerpunktes der "Community Medicine" der medizinischen Fakultät" anzuerkennen. Diese Gemeinwohlgründe stehen dabei in einem engen innerlichen Zusammenhang und bedingen sich gegenseitig. In einer Gesamtbetrachtung wiegen sie die mit dem Zusammenschluss verbundene erhebliche Wettbewerbsbeschränkung auf. Für die Beurteilung der Wettbewerbsbeschränkung gelten die Maßstäbe, die in den früheren Ministererlaubnis-Fällen Rhön-Klinikum/Bad Neustadt und Asklepios/Mariahilf zur Anwendung kamen.

Die Entscheidung beruht maßgeblich auf einer Wertung der Umstände des Einzelfalls und der Sondersituation des Universitätsklinikums. Die Entscheidung stellt deshalb weder ein allgemeines Präjudiz für Zusammenschlüsse unter Beteiligung von Universitätskliniken noch für Übernahmen von Krankenhäusern durch andere Erwerber dar.

Zur Begründung im einzelnen:

Die vom Bundeskartellamt festgestellten Wettbewerbsbeschränkungen sind für das Ministererlaubnisverfahren bindend. Bundesminister Glos hatte sie aber zu gewichten, um sie mit den berücksichtigungsfähigen Gemeinwohlvorteilen abwägen zu können. Abweichend von der Einschätzung der Monopolkommission in ihrem Sondergutachten vom 26. März 2008 hat die Wettbewerbsbeschränkung im vorliegenden Fall ein erhebliches Gewicht. Allgemein gilt, dass der Markt für Krankenhausleistungen ein hoch regulierter Markt ist, auf dem Preis- und Mengenwettbewerb ebenso wie Markteintritte weitgehend ausgeschlossen sind. Qualitätswettbewerb ist deshalb als Restwettbewerb besonders schützenswert. Dies hat der Bundesgerichtshof in dem Verfahren Rhön-Grabfeld (Urteil vom 16. Januar 2008) ausdrücklich bestätigt. Nach einem Zusammenschluss mit dem KKH Wolgast wäre das Universitätsklinikum für die Krankenhausversorgung in der Region im Bereich der Grund- und Regelversorgung praktisch der einzig verbleibende Anbieter. Es droht zusätzlich eine erhebliche Schwächung der Wettbewerber des Universitätsklinikums durch die Möglichkeit einer geänderten Verweisungspolitik des KKH Wolgast. Eine Übernahme des KKH Wolgast durch einen anderen interessierten Krankenhausbetreiber würde demgegenüber den Qualitäts- und Innovationswettbewerb im räumlichen Markt stark beleben.

Als Gemeinwohlgrund sind in diesem Fall nur "Langfristiger Erhalt und nachhaltige Profilierung von medizinischer Fakultät und angegliedertem Universitätsklinikum der Universität Greifswald" und "Ausbau des Forschungsschwerpunktes der "Community Medicine" der medizinischen Fakultät" anzuerkennen. Für diese in einem engen Zusammenhang stehenden Gemeinwohlgründe ist der Zusammenschluss zwischen dem Universitätsklinikum und dem KKH Wolgast auch erforderlich. Der Bestand des Universitätsklinikums ist wegen seiner - gemessen an den Anforderungen des Wissenschaftsrates - zu geringen Größe (778 Planbetten) als gefährdet anzusehen. Durch eine Einbeziehung der Planbetten des KKH Wolgast kann das Universitätsklinikum und die medizinische Fakultät der Universität Greifswald langfristig gesichert werden. Der Forschungsschwerpunkt der "Community Medicine" ist wiederum ein Alleinstellungsmerkmal der medizinischen Fakultät der Universität Greifswald. Er beschäftigt sich mit der Analyse und Verbesserung der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung im Bereich der häufig vorkommenden "Volkskrankheiten", wie z.B. Diabetes oder Gefäßerkrankungen. Der Zusammenschluss ermöglicht es, die Patienten- und Wirtschaftsdaten des KKH Wolgast mit denen des Universitätsklinikums zusammenzuführen und damit eine deutschlandweit einmalige Forschungsregion "Modellregion Ostvorpommern" zu schaffen. In dieser "Modellregion" kann die Krankenhausversorgung einer klar abgegrenzten Bevölkerungsgruppe umfassend erfasst und analysiert werden.

In der vorzunehmenden Abwägung wiegen die genannten Gemeinwohlgründe in einer Gesamtbetrachtung die mit einem Zusammenschluss verbundene Wettbewerbsbeschränkung auf. Zwar sind die Auswirkungen der Wettbewerbsbeschränkung für den räumlich relevanten Markt unmittelbar und gravierend. Dafür wiegt die vom Wissenschaftsrat festgestellte Gefährdung von medizinischer Fakultät und Universitätsklinikum besonders schwer. Mit einem (faktischen) längerfristigen Niedergang der medizinischen Fakultät und ihres Uniklinikums wären viele konkrete und derzeit noch nicht absehbare negative Folgen für die gesamte strukturschwache Region Vorpommern und bundesweit verbunden. Mit einem Ausbau des Forschungsschwerpunktes "Community Medicine" wiederum können Forschungsergebnisse erzielt werden, die der Bevölkerung in der gesamten Region und bundesweit zu Gute kommen.
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