Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: "Mit der Verordnung stärken wir die Rechte von Autofahrern und den Wettbewerb im Kraftstoffsektor. Die Verordnung ist unbürokratisch und technikoffen ausgestaltet und schafft die Voraussetzungen zur zügigen Einrichtung der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim Bundeskartellamt. So kann sich jetzt ein vielfältiges Informationsangebot für die Autofahrer, zum Beispiel über Internetportale, Apps für Smartphones oder innovative Anwendungen für Navigationsgeräte, frei entwickeln. Autofahrer erhalten darüber künftig schnell Informationen über die jeweils günstigste Tankstelle und können unzutreffende Angaben an eine Beschwerdestelle melden. Ich bin zuversichtlich, dass diese Tankstellen-Apps bis zum Sommer stehen."
In der Verordnung (PDF: 119KB) ist insbesondere geregelt, dass die Preise für die Sorten Super E5, Super E10 und Diesel innerhalb von fünf Minuten nach ihrer Änderung elektronisch an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe zu übermitteln sind. Die Markttransparenzstelle stellt die Daten kostenlos und elektronisch so genannten Verbraucher-Informationsdiensten (u. a. Hersteller von Navigationsgeräten, Anbieter von Smartphone-Apps, Betreiber von Internet-Seiten) zur Verfügung. Autofahrer können sich dort über Smartphones oder im Internet über die günstigste Tankstelle informieren. Die Anbieter von Verbraucher-Informationsdiensten bedürfen einer Zulassung durch die Markttransparenzstelle und müssen eine Beschwerdestelle einrichten. Damit erhalten Autofahrer die Möglichkeit, unzutreffende Preisangaben zu melden. Die Verordnung ermöglicht es auch, kleine Tankstellenbetreiber mit einem Jahresdurchsatz von Otto- und Dieselkraftstoffen von nicht mehr als 1.000 Kubikmetern von der Meldepflicht zu befreien. In einer Anhörung am 30. Januar 2013 machten die Betreiber der freien Tankstellen allerdings deutlich, dass es im eigenen Interesse der kleinen und mittleren Tankstellen liegt, freiwillig an den Meldungen teilzunehmen. Damit wird ein umfassendes Informationsangebot für die Verbraucherinnen und Verbraucher sichergestellt.
Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Deutschen Bundestages. Befasst sich der Bundestag während der drei nächsten Sitzungswochen nicht mit der Verordnung, gilt die Zustimmung des Bundestags als erteilt. Das Bundeskartellamt arbeitet bereits mit Hochdruck an der Umsetzung der Verordnung. Das BMWi wird nach Abschluss der technischen Vorarbeiten beim Bundeskartellamt das Datum des Inkrafttretens der Verordnung im Bundesgesetzblatt bekannt geben.