Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 1212603

Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) Servatiusstraße 53 53175 Bonn, Deutschland http://www.bioenergie.de
Ansprechpartner:in Herr Jörg Schäfer +49 30 275817915
Logo der Firma Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE)
Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE)

Baugesetzbuch: Dringender Änderungsbedarf bei Sonderregelungen für Biogas!

(PresseBox) (Berlin, )
Berlin 16.08.24: Heute endet die Stellungnahmefrist zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung und somit einer Novelle des Baugesetzbuches (BauGB). Die Verbände im Hauptstadtbüro drängen insbesondere auf Korrekturen bei den Anfang des Jahres eingeführten Sonderregelungen für Biogas.

Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, begrüßt die Initiative der Bundesregierung das Baugesetzbuch zu novellieren und nutzt die Gelegenheit, erneut auf die dringend nötigen Änderungen in den Sonderregelungen für Biogas aufmerksam zu machen: „Die Sonderregelungen für Biogas, die jüngst mit dem Wärmeplanungsgesetz erfreulicherweise eingeführt wurden, sind aufgrund einiger Details, leider nicht geeignet, die Regelungsintention umzusetzen. Aktuell können diese von der Branche größtenteils schlicht nicht in Anspruch genommen werden.“

Die im Rahmen des Wärmeplanungsgesetzes eingeführten Regelungen im Baugesetzbuch sollen den Einsatz von Reststoffen, den Zusammenschluss kleinerer Biogasanlagen zu einer gemeinsamen Gasaufbereitung sowie von der Biogaserzeugung abgesetzte Stromerzeugung mit Wärmeauskopplung (sog. Satelliten-Blockheizkraftwerk) im Außenbereich erleichtern. Biogasanlagen, die die Regelungen in Anspruch genommen haben, dürfen jedoch ihre Höhe und Grundfläche nur noch erweitern, insofern dies zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen notwendig ist. Damit wird diesen Anlagen aber jeglicher Spielraum genommen, um auf sich ändernde energiepolitische Zielsetzungen, Märkte oder technologische Innovationen zu reagieren.

Besonders dringend müsste laut Rostek die Regelung zu den Satelliten-BHKW überarbeitet werden. Denn derzeit muss ein BHKW im „räumlich-funktionalen Zusammenhang“ mit der Biogasanlage stehen, damit die Regelung überhaupt in Anspruch genommen werden kann. „Allerdings stehen Satelliten-BHKW eben gerade nicht an der Biogasanlage, sondern davon abgesetzt am Wärmeabnehmer“, fasst Rostek das Problem zusammen.

Darüber hinaus würde es sich laut Rostek empfehlen weitere Änderungen im BauGB vorzunehmen, um das volle energie- und klimapolitische Potenzial auszuschöpfen. „Zum einen sollten Wärmespeicher baurechtlich privilegiert an Satelliten-BHKW errichtet werden dürfen, damit die Stromerzeugung von den Wärmebedarfen der Verbraucher zeitlich entkoppelt werden kann. Zum anderen wäre es für eine effizientere Clusterung mehrerer Biogasanlagen zu einer zentralen Biomethanaufbereitungsanlage sinnvoll, auch Biogas aus Anlagen zuzulassen, die nicht privilegiert im Außenbereich errichtet wurden“, schließt Rostek.

Diese und weitere Änderungsempfehlungen zur BauGB-Novelle finden Sie in der heute eingereichten Stellungnahme des Hauptstadtbüros Bioenergie.

Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE)

Der Bundesverband BioEnergie e.V. (BBE) ist der Dachverband des bundesdeutschen Bioenergiemarktes. Er wurde 1998 gegründet, um der Vielfalt des Bioenergiemarktes mit all seinen Erscheinungsformen und Technologielinien im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor gerecht zu werden. Im BBE sind die Marktakteure entlang der gesamten Wertschöpfungskette des biogenen Strom-, Wärme- und Kraftstoffmarktes organisiert: vom Biomasseanbau und ihrer Bereitstellung über den Maschinen- und Anlagenbau bis hin zu der Planung und dem Betrieb von Bioenergieanlagen in den unterschiedlichen Sektoren. Forschungseinrichtungen und Universitäten ergänzen das Kompetenzfeld des Netzwerkes und tragen zu einem kontinuierlichen Know-how Transfer bei.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.