„Bioenergieanlagen weisen laufende Betriebskosten auf, die aufgrund deutlich höherer Preise u.a. von Brennstoffen aus Rest- und Abfallbiomassen wie etwa Altholz, Gärsubstraten und technischer Unterhaltung stark gestiegen sind. Würden sämtliche Erlöse oberhalb von 18 ct/kWh abgeschöpft, könnten der zusätzliche Aufwand und die Mehrkosten nicht über die Einnahmen am Strommarkt kompensiert werden. Es droht eine (Teil-)Stilllegung des Bioenergie-Anlagenbestands in Zeiten gravierender Energieknappheit. Das Ziel der Bundesregierung, in der Energiekrise mehr Strom aus Biomasse in den Markt zu bringen und Erdgas in der Wärme- und Stromversorgung zu substituieren, würde ins Gegenteil gekehrt. Zudem verhindert eine Abschöpfung sämtlicher Mehrerlöse oberhalb von 18 ct/kWh, dass die allermeisten Anlagen Zusatzerlöse durch eine flexible Fahrweise erhalten können. Auch die umfangreichen Investitionen in die technische Umrüstung von Bioenergieanlagen, die für eine flexible Fahrweise notwendig sind, könnten nicht refinanziert werden. Biogas-Anlagen, Holz- und andere Biomasseheizkraftwerke müssen daher, ähnlich wie für Biomethan vorgesehen, grundsätzlich von der Erlösobergrenze ausgenommen werden.“
Diese und weitere Vorschläge finden sich in der Stellungnahme des Hauptstadtbüro Bioenergie zur Verordnung des Rates über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise.