Das bedeutet in der Praxis, dass kein Paketzusteller von den Lenk- und Ruhezeiten befreit ist, wie es die EU-Richtline zur Harmonisierung der Sozialvorschriften im gewerblichen Straßengüterverkehr für Universaldienstleister vorsieht, denn es sind bei nahezu jeder Auslieferung Pakete mit mehr als 20 kg dabei. Deshalb hat der BdKEP jetzt Beschwerde bei der EU-Kommission Wettbewerb eingereicht.
Die EU hat in der Richtlinie 561/2006 entsprechende Vorgaben gemacht für Fahrzeuge bis 7,5 t im Umkreis von 50 km. Die Sonderstellung für Postdienste ist auch in der deutschen Fahrpersonalverordnung umgesetzt. Da aber das Bundesverkehrsministerium nicht wie sonst üblich in Rechtsverhältnissen Mehrheitsverhältnisse zulassen will – Schlagwort „überwiegend“ -, führt dieses zu einem unverantwortlich hohen Bürokratieaufwand.
Diesen unverhältnismäßigen Aufwand hatte der BdKEP schon in der Arbeitsgruppe des Wirtschaftsministeriums zu Bürokratieabbau im Post- und Telekommunikationsbereich angemahnt. Fahrzeuge unter 3,5 t müssen kein EU-Kontrollgerät haben, sondern Lenk- und Ruhezeiten auf sog. Tageskontrollblättern aufzeichnen. Das ist aufgrund der stop-and-go-Situation in der Zustellung schlicht ein Unding. Eine Folge ist, dass Postzustelldienste über Gebühr Bußgelder zahlen müssen. Die EU muss hier einschreiten.
Darüber hinaus vertritt der BdKEP den Standpunkt, die vielen Ausnahmeregelungen von den Sozialvorschriften endlich zu streichen und die Leitlinien für Bürokratieabbau umzusetzen. Generell ist es im Lieferverkehr im Nahbereich Unsinn, über Lenk- und Ruhezeiten nachzudenken. Damit sollte Schluss gemacht werden und alle Fahrzeuge sollten innerhalb einhundert Kilometer Umkreis von den Lenk- und Ruhezeiten ausgenommen sein. Hier greift grundsätzlich das Arbeitszeitgesetz besser. Lenk- und Ruhezeiten sind dagegen eine ganz wichtige Sozialvorschrift für den Fernverkehr.