Die neuen Verträge sind mehr als bisher darauf ausgerichtet, dass Filialbetreiber auf dem Papier zustimmen, das Postgeschäft ausdrücklich als Marketingmaßnahme zur Unterstützung ihres Hauptgeschäftes übernehmen. Damit verzichten sie bei Unterzeichnung des Vertrages auf den Anspruch, eine auskömmliche Vergütung für die erbrachten Leistungen zu bekommen. In der Praxis werden die Postdienstleistungen für die Unternehmer jedoch schnell zum Kerngeschäft und sind mit erheblichem Aufwand, Kosten und Risiken verbunden. So sind sie beim Betrieb der Filiale dann doch auf eine auskömmliche Vergütung angewiesen. Selbstausbeutung und prekäre Beschäftigungsverhältnisse sind die Folge. Die Einführung des Mindestlohns verschärft die Situation weiter.
Zusätzlich räumt sich die Deutsche Post in dem Vertrag das Recht ein, entscheidende Vertragsbedingungen einseitig ohne Verhandlung mit dem Filialbetreiber anpassen zu können. Das gilt auch für die Vergütungsregelungen, die die Deutsche Post einseitig ändern kann, wenn es gesetzliche oder behördliche Vorgaben, Änderungen im Filialkonzept oder ihre eigenen wirtschaftlichen Erwägungen erfordern.
Carsten Kaps vom pagd „Spätestens an dieser Stelle wird deutlich, dass die Deutsche Post ihre Marktmacht und die wirtschaftliche Situation vieler Postfilialen schamlos ausnutzt. Sie wälzt Kosten und wirtschaftliche Risiken bei der Versorgung der Bevölkerung mit Universaldienstleistungen auf die Filialbetreiber ab und entledigt sich der Verpflichtung, sie dafür auskömmlich zu vergüten.“ Kaps fordert weiter „Wir appellieren an die Öffentlichkeit, und die Politik, auf die Deutsche Post dahingehend einzuwirken, dass sie als unangefochtener Marktführer ihrer gesellschaftlichen Verantwortung zu einem fairen Miteinander gerecht wird. Die politische und öffentliche Aufmerksamkeit sollte sich nicht nur auf das Geschäftsgebaren ausländischer Internetplattformen konzentrieren, sondern auch für auskömmliche und faire Vertragsverhältnisse mit Konzernen im Inland sorgen!"