In diesem Zusammenhang hat der BdKEP einen offenen Brief an die Bundestagsfraktionen der Regierungskoalition abgesandt. Hierin fordert er die Abgeordneten auf, die Regierung bei der Verwirklichung der vom Bundeswirtschaftsminister Rößler vorgeschlagenen Eckpunkte zur Novellierung des Postgesetzes für mehr Wettbewerb und Chancengleichheit für alle Marktteilnehmer zu unterstützen.
Seit der ersten Liberalisierung des Postmarktes im Jahre 1998 und der vollständigen Marktöffnung im Jahre 2008, besteht noch immer kein funktionierender Wettbewerb auf den Briefmärkten. Damit ist der Sinn und die Vorgabe des Postgesetzes, durch Regulierung im Bereich des Postwesens den Wettbewerb zu fördern und flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu gewährleisten, nicht erfüllt worden.
Die noch ca. 500 aktiven Mitbewerber konnten erst 10 Prozent des Marktvolumens im Postmarkt erkämpfen, da die Deutsche Post AG noch immer mit Steuervorteilen und unzureichenden Kontroll- und Regulierungsmöglichkeiten durch die Bundesnetzagentur oder betroffener Dritter ihre Marktmacht verteidigen kann.
Umso begrüßenswerter und unbedingt zu unterstützen sind jetzt die Vorschläge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, zur Novellierung des Postgesetzes. Die Monopolkommission und die Bundesnetzagentur haben sich für die Verbesserung der Regulierungsinstrumente im Zusammenhang mit der Postgesetznovelle ausgesprochen.
Ebenso forderte die Wirtschaftsministerkonferenz der Bundesländer bereits am 06.12.2011 in Bremen die Novellierung des Postgesetzes, um mehr Wettbewerb zu ermöglichen.
Daher fordert der Geschäftsführer des BdKEP, Manfred Lein die Abgeordneten auf, die Schaffung eines wirklich offenen und fairen Wettbewerbes im Postmarkt durch die Verwirklichung der vorgeschlagenen Eckpunkte zur Postgesetznovelle zu ermöglichen.
„Der Sorge einer fehlenden flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Postdienstleistungen kann mit Gelassenheit entgegengetreten werden“, sagt Manfred Lein. „Schon heute wird anerkannter Weise der Universaldienst durch die Gesamtheit der Wettbewerber erbracht.“