Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 11199

Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Schumannstraße 2 10117 Berlin, Deutschland http://www.bvdw.org
Logo der Firma Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.
Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.

DMMV begruesst Entscheidung des Europaeischen Parlaments zu Softwarepatenten

Innovationskraft von kleinen und mittelstaendischen Softwareunternehmen bleibt erhalten

(PresseBox) (Duesseldorf, )
Der Deutsche Multimedia Verband (dmmv ) e.V. hat die Entscheidung der EU-Parlamentarier zu Softwarepatenten begruesst. Im Rahmen ihres Votums hatten die Parlamentarier, den Vorschlag der EU-Kommission zwar in erster Lesung verabschiedet, aber mit rund 80 Aenderungen zu dem Vorschlag der Kommission, auch sichergestellt, dass Software in der Regel allein dem Urheberrechtsschutz unterfaellt und damit amerikanischen Verhaeltnissen hinsichtlich des Patentschutzes einen Riegel vorgeschoben.

Bei den Mitgliedern der Mitte des Jahres gegruendeten Fachgruppe Softwareindustrie im dmmv, die auf die jahrelange Kompetenz und Erfahrung des Verbands der Softwareindustrie (VSI) e.V. zurueckgreifen kann, stoesst die Entscheidung auf breite Zustimmung. Gerade die mittelstaendische Softwareindustrie, die das Heraufziehen amerikanischer Verhaeltnisse und damit eine grenzenlose Patentierbarkeit befuerchtet hatte, sieht in dem jetzt vorliegenden Ergebnis einen guten Kompromiss zwischen der internationalen Wettbewerbsfaehigkeit Europas, zu der grundsaetzlich auch der Patentschutz gehoert, und dem Interesse gerade kleinerer Unternehmen. Die Kreativitaet und Innovationsfaehigkeit dieser Unternehmen sind damit nicht durch das hohe Risiko einer Patentrechtsverletzung gehemmt.

"Grundsaetzlich wird die Entscheidung den Gegebenheiten der Softwarebranche gerecht. Mit den neuen Formulierungen in Artikel 2 ist eine computerimplementierte Erfindung klar definiert und es kann nach unserer Ansicht auch nicht ueber Umwege ein "Datenverarbeitungsprogramm", also alleine die Software, in den Genuss des Patentschutzes gelangen. Im Gegenzug ist nach unserer Ansicht die Moeglichkeit einer Patentierung fuer die Bereiche, in denen dies auch aus wettbewerbspolitischen Gruenden notwendig ist, weiter moeglich. Dass sich die Mehrheiten fuer die angenommenen Aenderungsantraege aus unterschiedlichen politischen Lagern zusammengesetzt haben, spiegelt die politische Debatte wieder, die schon vorher einen zweifachen Aufschub der Abstimmung erzwungen hatte" kommentiert Rudi Gallist (R+T GmbH), Vorsitzender der Fachgruppe Softwareindustrie und dmmv-Vizepraesident, das Parlamentsvotum.

Gallist weist in diesem Zusammenhang unter anderem auch auf den wachsenden Markt von Multimedia-Software fuer mobile Endgeraete hin: "Sollte etwa ein Patentgericht der Meinung sein, ein Handyspiel sei als technischer Beitrag patentierbar, so kann das negative Signalwirkung fuer die aufstrebende europaeische Entertainmentsoftware-Industrie haben. Wir brauchen den Wettbewerb der Ideen in Europa, nicht den Wettbewerb der Patentanwaelte."

Gallist fordert die EU-Parlamentarier daher auf, auf die Notwendigkeiten und Gegebenheiten vor allem der kleinen und mittelstaendischen Software-Unternehmen in Europa Ruecksicht zu nehmen: " Es muss sicher gestellt werden, dass beispielsweise Algorithmen, also grundsaetzliche Methoden, mit denen Software funktioniert, auch in Zukunft nicht patentierbar sind."

Allerdings muessen nach Ansicht des dmmv auf alle Faelle auch die Kosten fuer die Registrierung und die Recherche von Patenten auf ein Mass reduziert werden, dass es auch kleinen und mittelstaendischen Unternehmen erlaubt, Patente anzumelden bzw. eine Recherche mit einem angemessenen Zeit- und Kostenaufwand durchzufuehren.

"Wir muessen auf alle Faelle fuer eine Staerkung unserer mittelstaendisch gepraegten Softwareindustrie sorgen. Darauf wird auch in Zukunft der Fokus unserer Aktivitaeten liegen" schliesst Gallist seine Stellungnahme.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.