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BITMi sieht weiter Änderungsbedarf an TKG-Novelle

(PresseBox) (Aachen/Berlin, )
Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf eines Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes („TKG-Novelle“) verabschiedet. Aus Sicht des IT-Mittelstands besteht hierbei aber noch erheblicher Änderungsbedarf.

Dr. Oliver Grün, Präsident des Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi), kritisiert den Beschluss: „Durch den Rückstand beim Breitbandausbau geraten mittelständische Digitalunternehmen im internationalen Wettbewerb ins Hintertreffen. Hier lässt der Beschluss geeignete Maßnahmen weiterhin vermissen“. Im November hatte sich der BITMi im Rahmen der Verbändeanhörung zum damaligen Diskussionsentwurf für eine stufenweise, technologieoffene Versorgung ausgesprochen, bei dem zunächst der Fokus auf bislang unterversorgten Gewerbegebieten liegt. Ein solcher Ansatz, der mittelständische Unternehmen mit hoher Datenverarbeitung stärken würde, fehlt dem Gesetz.

Auch bei der Beschleunigung der Genehmigungsverfahren lahmt die TKG-Novelle. Zwar sieht diese vor, dass die Länder „eine oder mehrere geeignete koordinierende Stellen“ bestimmen, um die Abwicklung der Genehmigungsverfahren für die ausbauenden Unternehmen zu vereinfachen und planbarer zu gestalten. „Konsequent und zielführend wäre es jedoch, wenn man das gesamte Antragsverfahren und deren Abwicklung im Sinne einer zeitgemäßen digitalen Verwaltung digitalisiert, wie im Onlinezugangsgesetz vorgesehen“, fordert Grün. „Es bleibt nun zu hoffen, dass die bestehenden Mängel im weiteren Verlauf des parlamentarischen Prozesses behoben werden“, so der BITMi-Präsident weiter.

Link zur Stellungnahme des BITMi: https://www.bitmi.de/wp-content/uploads/2020-11-20_BITMi-Stellungnahme_TKG-Novelle.pdf

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