Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 602432

Bundesverband IT-Mittelstand e.V. Pascalstraße 6 52076 Aachen, Deutschland http://www.bitmi.de
Ansprechpartner:in Frau Anja Nolte M.A. +49 241 1890558

Interfraktioneller Antrag zur Eindämmung der Softwarepatentierung im Bundestag verabschiedet

Der Bundestag fordert den ausschließlich urheberrechtlichen Schutz von Softwarelösungen

(PresseBox) (Aachen, )
Am Freitag verabschiedete der Bundestag einstimmig den interfraktionellen Antrag „Wettbewerb und Innovationsdynamik im Softwarebereich sichern – Patentierung von Computerprogrammen effektiv begrenzen“. Kernforderung des Bundestages ist, dass Softwarelösungen ausschließlich urheberrechtlich geschützt werden sollen und dass darüber hinaus kein Patentschutz für abstrakte Lösungen auf diesen Gebieten gewährt werden darf. Eine Ausnahme soll lediglich für Lösungen gelten, bei denen das Computerprogramm eine mechanische oder elektromechanische Komponente ersetzt.

Die IT-Mittelstandsverbände Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) und der Bundesverband Informations- und Kommunikationstechnologie (BIKT) begrüßen das klare Votum des Bundestages. In ihren Stellungnahmen vor dem Rechtsausschuss des Bundestages hatten sich die Verbände bereits klar für den Antrag ausgesprochen. „Durch die Existenz zehntausender softwarebezogener Patente in Deutschland und Europa sieht sich heute insbesondere der IT-Mittelstand unkalkulierbaren Kosten- und Haftungsrisiken ausgesetzt“, erklärt BITMi-Präsident Dr. Oliver Grün das Engagement der Verbände und ihre Forderung nach gesetzlichen Maßnahmen.

Zugleich warnen sie davor, die Verantwortung für gesetzliche Regelungen an Brüssel abzugeben, da die EU seit Jahren nicht in der Lage sei, die notwendigen Regelungen für die Rechtssicherheit auf dem Softwaresektor zu treffen. „Deutschland muss daher gesetzgeberisch vorangehen, um ein deutliches Signal in Richtung Brüssel zu setzen“, so Johannes Sommer vom BIKT.

Konkret schlagen BIKT und BITMi eine Schutzschirmklausel im Urheberrecht vor. Eine solche Bestimmung verhindert, dass Patentansprüche mit den urheberrechtlichen Verwertungsrechten kollidieren und diese ins Leere laufen lassen. Darüber hinaus empfehlen die Verbände, im Patentgesetz zu verankern, dass sich die Wirkung von Patenten nicht auf urheberrechtlich selbstständig geschützte Werke erstreckt.

Der BIKT hat eine englische Übersetzung des Antrages auf seiner Webseite bereitgestellt, um die Position des deutschen Bundestages auch interessierten Kreisen außerhalb des deutschsprachigen Raums zugänglich zu machen.

Website Promotion

Website Promotion

Bundesverband IT-Mittelstand e.V.

Der Bundesverband IT-Mittelstand ist der einzige IT-Fachverband, der ausschließlich mittelständische Interessen profiliert vertritt. Im BITMi sind sowohl direkte Mitglieder als auch dem BITMi assoziierte Verbände zusammengeschlossen. Der Verband repräsentiert damit die Interessen von mehr als 800 mittelständischen IT-Unternehmen in Deutschland mit einem Umsatzvolumen von mehreren Milliarden Euro.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.