In diesem Blogbeitrag zeigen wir auf, welche potenzielle Risiken mit der Beantragung der Forschungszulage einhergehen, und liefern Lösungsansätze, wie diese Risiken minimiert werden können
Risiken im Zusammenhang mit der Beantragung der Forschungszulage
Der vorsätzliche Betrug, etwa durch bewusste Falschangaben oder die Vortäuschung falscher Tatsachen, kann zu Straf- und Bußgeldverfahren führen. Daher ist es von höchster Bedeutung, den Antrag ehrlich und den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechend zu stellen.
Im Folgenden finden Sie eine Kurzdarstellung der häufigsten Risiken:
Phasen der Beantragung der Forschungszulage & Risiken
Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)
Zuerst wird beim BSFZ eine Bescheinigung über die Begünstigungsfähigkeit eines FuE-Vorhabens beantragtn. In einem Antrag können mehrere FuE-Vorhaben aufgenommen werden. Die BSFZ prüft, ob ein begünstigtes FuE-Vorhaben vorliegt und stellt dem antragstellenden Unternehmen eine Bescheinigung aus. Diese Bescheinigung wird auch direkt an das zuständige Finanzamt übermittelt und dient als Grundlagenbescheid für die Beantragung der Forschungszulage beim Finanzamt.
Risiken
Die Hauptrisiken bei der Beantragung einer Bescheinigung bei BSFZ liegen darin, dass im Vorfeld förderfähige Projekte bei der Antragstellung übersehen werden oder das FuE-Vorhaben nicht als begünstigungsfähig eingestuft wird. Dies kann auf verschiedene Gründe zurückzuführen sein, wie etwa unzureichende Dokumentation, Fehler bei der Antragstellung das Nichterfüllen der gesetzlichen Voraussetzungen.
Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage beim jeweils zuständigen Finanzamt
Im nächsten Schritt wird die Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt beantragt. Dies geschieht nach Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres, in dem die förderfähigen Aufwendungen entstanden sind. Für mehrjährige Projekte ist pro Wirtschaftsjahr ein separater Antrag erforderlich. Das Finanzamt prüft den Antrag und setzt die Forschungszulage fest, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Risiken
Die Hauptrisikem bei der Beantragung der Forschungszulage beim Finanzamt liegen darin, dass Fehler im Antragsverfahren auftreten, wie z.B. Falschabrechnung oder Vernachlässigung der Dokumentationsverpflichtung, was zu Ablehnungen oder Verzögerungen führen kann.
Auszahlung als Anrechnung auf Steuerschuld
Die Forschungszulage wird nach der Festsetzung im Rahmen der nächsten Einkommen- oder Körperschaftsteuer vollständig auf die festgesetzte Steuer angerechnet. Falls ein Überschuss nach dieser Anrechnung verbleibt, wird dieser als Einkommen- oder Körperschaftsteuererstattung ausgezahlt.Prüfungsrisiko mit einem Rückforderungshorizont von mindestens 5 Jahren. Steuerhinterziehung mit Geld- oder Freiheitsstrafe.
Wie kann man hier vorsorgen?
Eine umfassende Schulung der Mitarbeiter in der F&E-Abteilung zu den relevanten Kriterien ist wichtig, um förderfähige Projekte zu identifizieren. Die Zusammenarbeit mit erfahrenen Beratern minimiert ebenfalls potenzielle Risiken bei minimiert ebenfalls potenzielle Risiken bei der Beantragung staatlicher Fördermittel. Bei Busuttil & Company stehen wir Ihnen gerne zur Seite, um Sie bei allen Schritten des Antragsprozesses zu unterstützen und sicherzustellen, dass Sie von der maximalen Förderung profitieren. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Chancen maximieren und Ihre Innovationsprojekte erfolgreich fördern!
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Forschungszulage neu definiert: Höhere Förderung, größere Chancen
Das kürzlich verabschiedete Wachstumschancengesetz bietet eine Vielzahl von Chancen für Unternehmen, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung.
Die zentralen Verbesserungen, die das Gesetz mit sich bringt, sind:
1. Anhebung der Bemessungsgrundlage und höherer Zuschuss für KMU
Das Gesetz hebt die maximale Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage deutlich an. Statt der früheren Begrenzung auf 4 Millionen Euro pro Jahr wird die maximale Bemessungsgrundlage nun auf 10 Millionen Euro pro Jahr erhöht. Dadurch kann die maximale Förderung von bisher 1 Million Euro auf bis zu 2,5 Millionen Euro pro Jahr steigen. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren von einer zusätzlichen Erhöhung des Fördersatzes auf 35%. Darüber hinaus wird der effektive Fördersatz für Auftragsforschung von 15% auf 17,5% (bzw. KMU 24,5%) angehoben.
2. Erweiterung förderfähiger Aufwendungen
Bislang wurden nur Kosten für das Personal gefördert, welche im Rahmen des F&E-Projektes beschäftigt sind. Zukünftig werden auch Anschaffungs- und Herstellungskosten für abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in der Förderung berücksichtigt. Als Beispiele können Laborgeräte- und -einrichtungen, Computer Hard- und Software für komplexe, neuartige Aufgaben oder Prüfstände, Analysegeräte oder Apparaturen zur Herstellung von Prototypen genannt werden.
3. Stärkung der Attraktivität für Einzelunternehmer und bestimmte Branchen
Das Gesetz macht die Forschungszulage auch für Einzelunternehmer attraktiver, da der Stundensatz für Eigenleistungen von 40 EUR auf 70 EUR, bei maximal 40 Stunden pro Woche, erhöht wird. Darüber hinaus zeigen die Erfahrungswerte, dass die Bewilligungs- und Erfolgsquote für F&E-Projekten aus Branchen wie der IT, Maschinenbau und Elektroindustrie besonders hoch ist. Die Verbesserungen durch das Wachstumschancengesetz sollen Unternehmen aller Größenordnungen ermutigen, in Forschung und Entwicklung zu investieren und Innovationen voranzutreiben.
Fazit
Das Wachstumschancengesetz eröffnet Unternehmen neue Horizonte in der Forschung und Entwicklung, indem es die Forschungszulage deutlich attraktiver gestaltet. Trotz der genannten Chancen ist es entscheidend, sich den Risiken bewusst zu sein, welche mit der Beantragung und der Einhaltung aller Vorschriften verbunden sind. Eine sorgfältige Planung, Schulung der Mitarbeiter und professionelle Beratung ermöglichen es Unternehmen jedoch, die Chancen der Forschungszulage optimal nutzen und potenzielle Risiken zu minimieren.