Der vom Gericht festgesetzte Gesamtvertrag gilt nach der Einigung rückwirkend vom 1. Januar 2018 bis zum 30. Juni 2025. Ergänzend haben sich beide Seiten darauf verständigt, zügig Verhandlungen über einen längerfristigen Folgevertrag aufzunehmen.
Mit der einvernehmlichen Beilegung der Streitigkeit schaffen beide Seiten sowohl Rechtssicherheit und Klarheit für die ANGA-Mitglieder als auch eine stabile Grundlage für eine Beteiligung der Rechteinhaber an den relevanten Erlösen.
Dr. Peter Charissé, Geschäftsführer der ANGA: „Mit dem vom Bundesgerichtshof bestätigten Gesamtvertrag haben wir eine Periode von siebeneinhalb Jahren befriedet und zugleich eine ideale Grundlage für eine langfristige Folgeregelung. Wir freuen uns, dass wir dafür einvernehmlich vom Gerichtssaal an den Verhandlungstisch zurückkehren.“
Dr. Christine Jury-Fischer, Geschäftsführerin von Corint Media, betont: „Corint Media setzt sich konsequent für die vertretenen Rechteinhaber ein. Wir freuen uns, dass wir durch die Befriedung der Vergangenheit den Blick auf die sich uns gemeinsam stellenden Herausforderungen in einem dynamischen Markt richten können. Die Einigung mit der ANGA zeigt, dass auch in einem komplexen Umfeld gemeinsame Lösungen möglich sind.“
ANGA Der Breitbandverband e.V. vertritt die Interessen von rund 200 Unternehmen der deutschen Breitbandbranche. Zu den Mitgliedsunternehmen zählen Netzbetreiber wie Vodafone, Tele Columbus (PYUR), Deutsche Glasfaser, Telekom Deutschland, EWE TEL, NetCologne, M-net, wilhelm.tel, willy.tel, Westconnect und metrofibre. Sie versorgen insgesamt mehr als 20 Millionen Kunden mit Fernsehen und Breitbandinternet. Zu den satzungsmäßigen Aufgaben des Verbandes zählt der Abschluss von urheberrechtlichen Gesamtverträgen mit den Verwertungsgesellschaften. Dadurch können die Netzbetreiber die Weitersenderechte für Fernseh- und Hörfunkprogramme zu rabattierten Konditionen und ohne eigenen Verhandlungsaufwand erwerben.
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