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Bundesrat verabschiedet neues Inkassogesetz

(PresseBox) (Hamburg, )
Der Bundesrat hat am 20. September 2013 das „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ verabschiedet. Gegenüber Schuldnern gelten zukünftig strengere Transparenz- und Informationspflichten seitens der Inkassounternehmen.
Zudem wurde beschlossen, dass sich die Inkassokosten in Zukunft am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz orientieren, welches regelt, dass die Kosten maximal bis zur Höhe vergleichbarer Anwaltsgebühren erstattungsfähig sind. Die neue gesetzliche Regelung bringt allen Beteiligten am Inkassoprozess – Schuldnern, Gerichten, Inkassounternehmen – mehr Transparenz und Klarheit in die Erstattungsfähigkeit der Inkassokosten.
„Bürgel betreibt seit Jahren eine transparente und offene Kommunikation mit Schuldnern“, sagt Stefan Duncker, Geschäftsführer des Inkassounternehmens Bürgel. „Das neue Gesetz ist für alle seriösen Inkassounternehmen wie auch für die Schuldner positiv zu bewerten“.
Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Hamburg, ist langjähriges Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen BDIU.

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Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG ist mit 60 Büros in Deutschland eines der führenden Unternehmen für Wirtschafts- und Bonitätsinformationen sowie Inkassodienstleistungen. Bürgel ist ein Tochterunternehmen der Euler Hermes Deutschland AG (Allianz Group) und der EOS Holding GmbH (Otto Group).

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