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Innenausschuss der EU gegen das Ausspähen von Chatkontrollen

(PresseBox) (Wiesbaden, )
In einer Diskussion über ein Gesetz zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch im Netz hat der zuständige Ausschuss des EU-Parlaments gegen die Überwachung von verschlüsselten Chat-Nahrichten entschieden. Das Ausspähen von ,,Chatkontrollen‘‘ solle ausschließlich bei einem konkreten Verdacht zum Einsatz kommen. Der Großteil der Abgeordneten sprach sich für einen alternativen Vorschlag aus, welcher die ursprünglich von der EU-Kommission geplante Überwachung privater Kommunikation ohne spezifischen Grund ausschließt.

Die Abgeordneten fordern demnach, dass Internetanbieter ihre Dienste präventiv sicherer gestalten, um die sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen von Beginn an zu unterbinden. Zugleich soll die Verschlüsselungstechnik während der Kommunikation weiterhin geschützt bleiben.

EU-KOMMISSION BEJAHT KONTROLLE DER CHATS

Ein Jahr ist es her, als die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt hatte, die die Verbreitung des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen verhindert. Primär führte der Vorschlag aus, dass unter gewissen Bedingungen es erforderlich sein könnte, dass Dienstanbieter wie Google oder Facebook dazu verpflichtet werden, ihre Angebote mit entsprechender Software nach bestimmten Inhalten zu durchsuchen.

Verwerflich betrachten dies Kritiker und fürchten vor einer Massenüberwachung, aufgrund der Ursache, dass durch die Eingabe eines Schlagworts ,,Chatkontrolle‘‘ die gesamten Konversationen im Netz einschließlich verschlüsselter Nachrichten offenbart und ausgespäht werden können.

EU-STAATEN ÜBER BISHER KEINE GEMEINSAME EINIGKEIT

Die meisten Änderungen finden sich in den Begriffen und Gesetzesverweisen, welche auf Webseiten angepasst werden. So sollte im Allgemeinen der Begriff “Telemedien” gegen “Digitale Dienste” ausgetauscht werden. Das Impressum, welches jede Webseite in Deutschland aufweisen muss, wird nun auch durch § 5 DDG statt § 5 TMG geregelt, weshalb Verweise auf diesen Paragrafen auch ersetzt werden sollten. Dasselbe gilt für die „Besonderen Pflichten bei kommerziellen Kommunikationen“ nach § 6 DDG (früher § 6 TMG).

Wird im Cookie-Banner auf den § 25 TTDSG verwiesen, so sollte auch hier entsprechend der § 25 TDDDG eingesetzt werden.

Auch Verpflichtungserklärungen zum Datenschutz, zum Beispiel solche für Mitarbeitende, sollten angepasst werden. Hier sind insbesondere Verweise auf das Fernmeldegeheimnis (zuvor § 3 TTDSG oder § 88 TKG) gem. § 3 TDDDG zu ändern. Bereits unterschriebene Erklärungen müssen nicht angepasst werden.

EU-ABGEORDNETE FORDERN NOVELLIERUNG DES KOMMISSIONSVORSCHLAGS ZUR ONLINE-ÜBERWACHUNG

Nach einem Treffen in Brüssel, teilte Lena Düpont (innenpolitische Sprecherin der CDU/CSU) im EU-Parlament mit, dass Parlament habe den umstrittenen Vorschlag der EU-Kommission in seinem Wesensgehalt verändert. Cornelia Ernst (Die Linke) bejahte dem zu und kritisierte den ursprünglichen Entwurf als eine ,,Einladung zur umfassenden Ausspähung‘‘. Nebstdem führte Dupont aus, dass erfolgreiche Methoden kreiert wurden, die den Schutz von Minderjährigen verstärken und zugleich präventive Maßnahmen gezielt ausbauen. Birgit Sippel (SPD-Sprecherin für Innenpolitik) hob die Wichtigkeit des Kinderschutzes im Netz hervor, machte jedoch darauf aufmerksam, dass dies nicht zu Lasten der Bürgerrechte, insbesondere der Privatsphäre gehen dürfe. Abweichend als ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission, welche nach einem Missbrauchsfall eine beständige Überwachung vorsah, wendet sich der neue Parlamentsentwurf stärker auf präventiv Maßnahmen hin. Moritz Körner (FDP) war der Ansicht, dies ist als ein Teilsieg gegen die Chatüberwachung zu werten und machte allerdings deutlich, dass die Wahrung der Grundrechte in künftigen Verhandlungen oberste Priorität haben.

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