Die Hygieneschulung nach Kategorie A dauert zwei Tage. Die Teilnahmegebühr dafür beträgt 730 Euro zzgl. 19 Prozent MwSt. Das Seminar nach Kategorie A vermittelt die Kenntnisse zur Raumlufthygiene gemäß den aktuellen Normen und Richtlinien. Dadurch werden die Teilnehmer befähigt, anspruchsvolle Tätigkeiten an RLT-Anlagen auszuführen, wie Planung, Errichtung, Wartung, Überwachung und Hygieneinspektion von RLT-Anlagen sowie der Herstellung von Komponenten. Die Hygieneschulung nach Kategorie B dauert einen Tag und kann für 420 Euro zzgl. 19 Prozent MwSt. gebucht werden. Bei Teilnahme an Kategorie B werden diese befähigt, einfache betriebliche Tätigkeiten an RLT-Anlagen auszuführen, wie Filterwechsel, Wartung, Reinigung, Instandhaltung, Montage sowie Hygienekontrollen.
Die ersten Präsenzveranstaltungen finden vom 28. bis 29. Juni 2022 in München und vom 13. bis 14. September 2022 in Hannover statt. Das erste Online-Seminar findet vom 4. bis 5. August 2022 statt. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/rlt-anlagen abgerufen werden.
Die Schaffung von gesundheitlich zuträglicher Atemluft in Gebäuden obliegt der Verantwortung des Arbeitsgebers. Dabei ist das Minimalziel, dass die in den Raum abgegebene Luft nicht schlechter ist als die vom Gerät oder der Anlage angesaugte Luft. RLT-Anlagen sorgen nicht nur für gut temperierte Raumluft, sondern filtern ebenso gesundheitsschädigende Keime, Viren und Bakterien aus der Atemluft und sorgen damit für einen sicheren und komfortablen Betrieb von Büro, Verkaufsflächen oder Wohnräumen. VDI 6022 formuliert ganzheitlich Anforderungen der Hygiene unter Berücksichtigung von baulichen, technischen und organisatorischen Einflüssen hinsichtlich Planung, Fertigung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung von Raumlufttechnischen Anlagen und Geräten. Die Richtlinienreihe VDI 6022 wendet sich insbesondere an Bauherren, Architekten, Planer, Anlagenhersteller, Gerätehersteller, Genehmigungsbehörden, Sachverständige, Betreiber, Gebäudemanager und Instandhalter. Sie gilt für alle Aufenthaltsräume in Gebäuden und Raumlufttechnischen Anlagen und -Geräte sowie deren zentrale und dezentrale Komponenten, die die Zuluftqualität beeinflussen. Sie gilt nur dann auch für Abluftanlagen, wenn diese die Zuluftqualität beeinflussen können.