Hintergrund: Bereits seit dem 1. April läuft am Amtsgericht Dresden das Strafverfahren wegen zweier Veröffentlichungen zum Thema "Sachsensumpf" im Spiegel und bei Zeitonline. Die Klageschrift zielt nicht auf den Kern der Beiträge. Vielmehr wurden eher nebensächliche einzelne Formulierungen und im Artikel von Zeit online aufgeworfene Fragen für eine Anklage wegen falscher, ehrverletzender Tatsachenbehauptung, übler Nachrede und Verleumdung herangezogen. Der DJV Landesverband Sachsen unterstützt die beiden freien Journalisten juristisch.
Die Beweisanträge der beiden Journalisten, die diese am letzten Verhandlungstag stellten, sind abgewiesen worden. Dass das Urteil am morgigen Mittwoch fällt, wird von Beobachtern für möglich gehalten. "Eine Verurteilung wäre nicht nachvollziehbar", erklärte Ulrike Kaiser. "Im Prozess wurde durch Zeugenaussagen und Akten, die durch die Angeklagten eingeführt wurden, erwiesen, dass es die im Bericht aufgezeigten Unstimmigkeiten tatsächlich gab." Zeugen hätten zudem bestätigt, dass die angeklagten Kollegen lediglich die Rechercheergebnisse für den Spiegel geliefert, mit der Formulierung des Artikels selbst aber nichts zu tun hatten und auch das Manuskript vor der Veröffentlichung nicht zu Gesicht bekamen.
Vom Landtagsuntersuchungsausschuss in Sachen "Sachsensumpf" erwartet der DJV, dass er den "Dresdner Journalistenprozess" mit all seinen Merkwürdigkeiten in gebührendem Maße in seine Arbeit einbezieht. Es sollte auch die mögliche Einflussnahme von Landesbehörden auf das Strafverfahren gegen die beiden freien Journalisten aufgeklärt werden.