"Wir bleiben bei unserer Position, dass die Pressefotografie und die journalistische Filmberichterstattung weiterhin frei sein müssen", bekräftigte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "In öffentlich zugänglichen Parks müssen Bildjournalistinnen und Kameraleute Bilder machen dürfen, ohne dass sie vorher Genehmigungen einholen oder Gebühren entrichten müssen." Er hoffe, dass die Berufungsinstanz dies zugunsten der Fotografen klar entscheide. Es sei bedauerlich, dass der Bundesgerichtshof hier kein unmissverständliches Urteil gefällt habe. Der heutige Richterspruch habe die Situation der fotografierenden und filmenden Journalisten nicht verbessert.
Foto-Streit über Schlösser noch nicht endgültig entschieden
"Wir bleiben bei unserer Position, dass die Pressefotografie und die journalistische Filmberichterstattung weiterhin frei sein müssen", bekräftigte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "In öffentlich zugänglichen Parks müssen Bildjournalistinnen und Kameraleute Bilder machen dürfen, ohne dass sie vorher Genehmigungen einholen oder Gebühren entrichten müssen." Er hoffe, dass die Berufungsinstanz dies zugunsten der Fotografen klar entscheide. Es sei bedauerlich, dass der Bundesgerichtshof hier kein unmissverständliches Urteil gefällt habe. Der heutige Richterspruch habe die Situation der fotografierenden und filmenden Journalisten nicht verbessert.