Vor allem ungerechtfertigte Tarifdifferenzen, die derzeit überwiegend von Einzelkonsumenten sowie kleinen und mittleren Unternehmen (auch KMU) getragen werden müssen, sollen durch diese Preistransparenz gesenkt werden. Auch die Terminierungsentgelte, also jene Gebühren, die Postgesellschaften einander für die Zustellung eines Auslandpaketes im Zielland in Rechnung stellen, sind den Regulierungsbehörden transparent zu machen. Sie dienen den Regulierungsbehörden in weiterer Folge zur Prüfung der Tarife und werden nicht veröffentlicht, jedoch anderen Behörden (Wettbewerb und Verbraucherschutz) zugänglich gemacht. Die Regulierungsbehörden prüfen, inwieweit diese Entgelte im grenzüberschreitenden Paketaustausch erschwinglich, kostenorientiert, transparent und nicht diskriminierend sind. Aus Gründen der Rechtssicherheit und um die Prinzipien der Nichtdiskriminierung und Transparenz durchzusetzen, wird der Zugang zu den Terminierungsentgelten jenen Paketdiensten geöffnet, die mit den Postadministrationen und zueinander im Wettbewerb stehen.
Der DVPT begrüßt diese Verordnung als Verbesserung der regulatorischen Aufsicht des überdurchschnittlich schnell wachsenden KEP-Marktes, der nach jüngsten Erhebungen allein in Deutschland bis zum Jahre 2020 ein weiteres Wachstum um mehr als fünf Prozent jährlich auf dann knapp 3,8 Mrd. Sendungen erwartet.