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DTA-Umstellung jetzt auch bei VdEK-Kassen

Elektronische Abrechnung für Krankenfahrten wird ab 01.07.2015 in Bayern zur Pflicht

(PresseBox) (Düsseldorf, )
Bereits seit Juni 2014 stellt die bayerische AOK sukzessive die einzelnen Regionen in Bayern auf die elektronische Abrechnung (DTA) von Krankenfahrten um. Jetzt zieht auch der VdEK nach. Dort läuft seit dem 01.01.2015 die Testphase zur elektronischen Abrechnung. Laut VdEK soll die DTA-Pflicht nun zu Beginn der zweiten Jahreshälfte 2015 eingeführt werden. Die AOK Bayern hatte im Sommer vergangenen Jahres mit der Region Oberbayern bereits die Testphase zur DTA Abrechnung gestartet. Gefolgt von München und dem bayrischen Schwaben. Als nächstes folgt die Region Mittelfranken mit dem Start der Testphase zum 01. September 2015.

Zurzeit gibt es noch keinen neuen Rahmenvertrag für die Abrechnung mit dem VdEK. Der alte Rahmenvertrag wurde zum August 2012 gekündigt. Alle Anbieter von Krankenfahrten können daher ihre Fahrten nach dem alten Vertrag abrechnen, bzw. innerhalb der Pflichtfahrgebiete nach Taxameter. Taxi- und Mietwagenunternehmer haben außerdem die Möglichkeit, mit einigen Kassen des VdEK individuelle Verträge abzuschließen.

Rechnungskürzungen vermeiden und elektronisch abrechnen

Um zukünftig Rechnungskürzungen zu vermeiden, bietet das Deutsche Medizinrechnenzentrum (DMRZ.de) die Lösung für Taxi-/ Mietwagenunternehmen sowie Krankenfahrtunternehmen an. Die Abrechnung der Transportscheine bietet das DMRZ auf seiner Internet-Plattform unter www.dmrz.de für 0,5 % der Bruttorechnungssumme zzgl. MwSt. an. Eine kostenlose Software für die Fahrtenplanung gibt es dazu. Damit werden alle Fahrten einfach geplant und alle Informationen können direkt auf mobile Endgeräte an die Fahrer übertragen werden. DMRZ.de hat bereits zahlreiche Auszeichnungen für seinen Abrechnungsservice erhalten und verfügt nach eigenen Aussagen bereits über mehr als 12.000 Kunden, die den Dienst nutzen.

Informationen zu den DTA Bestimmungen bei DMRZ.de unter: http://www.dmrz.de/dta-krankentransport-bestimmungen-zurelektronischen-abrechnung.html

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Deutsches Medizinrechenzentrum GmbH

Das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ.de) stellt Sonstigen Leistungserbringern des Gesundheitswesens eine Internet-Plattform zur elektronischen Abrechnung (DTA) mit den Krankenkassen zur Verfügung. Wer damit abrechnet, braucht keine Software und geht keine langfristigen Verpflichtungen ein: So gibt es weder Mindestvolumen noch eine Mindestvertragslaufzeit bei DMRZ.de. Der Clou ist die Kostenersparnis. Wer seine Rechnungen beispielsweise nur auf dem Postweg an einen Kostenträger schickt, dem können wegen fehlendem DTA bis zu 5 % seiner Umsätze abgezogen werden. Bei der Abrechnung über DMRZ.de werden nur 0,5 % zzgl. MwSt. erhoben. Zusätzlich bietet DMRZ.de für Pflege und Therapeuten kostenlose Branchensoftware. DMRZ.de ist das derzeit innovative Abrechnungszentrum.

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