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Rechnungskürzungen rechtzeitig vermeiden

Im hohen Norden steht die Einführung des Datenaustausches im Bereich Krankentransport bevor

(PresseBox) (Düsseldorf, )
Jetzt wird auch in Deutschlands hohem Norden die elektronische Abrechnung von Krankenfahrten und Transportscheinen Pflicht. Im Juli kündigte die AOK Schleswig-Holstein die Einführung des so genannten DA (Datenaustausches) für den 01. Januar 2010 an. Bereits jetzt können schon entsprechende Leistungen auf maschinellem Wege mit der AOK Schleswig-Holstein abgerechnet werden. Wer als Taxi- und Mietwagen-Unternehmen nach dem 1. Januar weiter seine Transportscheine auf dem Papierweg mit den Kostenträgern abrechnet, dem drohen Rechnungskürzungen von bis zu 5 Prozent der Rechnungssumme. Damit es soweit gar nicht erst kommt, hat der Landesverband für das Taxi-und Mietwagengewerbe Schleswig-Holstein e.V. mit dem Deutschen Medizinrechenzentrum (DMRZ) einen Rahmenvertrag geschlossen, um diese Rechnungskürzungen zu verhindern.

Zum 1. Januar drohen Rechnungskürzungen

Für Taxi- und Mietwagenunternehmer in Schleswig-Holstein wird die Abrechnung mit den Krankenkassen künftig nur noch auf elektronischem Weg möglich sein. Taxifahrer, Mietwagenunternehmer und Behindertentransporteure sollten daher zur Abrechnung mit der AOK Schleswig-Holstein schnellstmöglich eine Lösung zur elektronischen Abrechnung nach §302 SGB V finden. Wer bis Januar 2010 den Datenaustausch mit den gesetzlichen Krankenkassen noch in Papierform erledigt, der wird mit 5 Prozent der Bruttorechnungssumme zur Kasse gebeten.

Die einfachste und günstigste Art der Abrechnung mit den Krankenkassen bietet das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ), mit seiner speziell für den Datenaustausch konzipierten Internet-Plattform an. Auf der Internet-Seite, die unter der Adresse www.dmrz.de erreichbar ist, haben alle Sonstigen Leistungserbringer im Bereich des qualifizierten und unqualifizierten Krankentransports die Möglichkeit, ihre Transportscheine einfach mittels des Internet-Browsers einzugeben und mit den Krankenkassen abzurechnen. Die Anmeldung beim DMRZ ist kostenlos und die Tarife klar. Wer mit dem DMRZ abrechnet, der zahlt nur 0,5 Prozent der Rechungssumme. Der Vertrag ist jederzeit kündbar und versteckte Kosten gibt es nicht.

Kooperation mit dem Verband bringt weitere Vergünstigungen

Rechtzeitig zur Umstellung auf die elektronische Abrechnung im Bereich des Taxi- und Mietwagengewerbes bei der AOK Schleswig-Holstein entschied sich der Landesverband für das Taxi-und Mietwagengewerbe Schleswig-Holstein e.V. (T&M) zu einem Rahmenvertrag mit dem Deutschen Medizinrechenzentrum. Dieser Rahmenvertrag garantiert den Mitgliedern des Landesverbandes besonders günstige Konditionen bei der Abrechnung von Transportscheinen und viele weitere Vergünstigungen. Mitglieder des T&M können beispielsweise bis zu 1600 Euro im Jahr völlig kostenfrei über das DMRZ abrechnen. Ein Service, der besonders für Neulinge sehr interessant ist. Jeder, der noch nie einen Transportschein auf elektronischem Wege abgerechnet hat, kann so entscheiden, ob das DMRZ für ihn die richtige Wahl ist –ohne dabei ein finanzielles Risiko einzugehen. Einzigartig beim DMRZ ist zudem, dass sämtliche Verträge der Krankenkassen im System hinterlegt werden, so dass die Eingabe der Fahrten zum Kinderspiel wird. Um lästige Positionsnummern müssen sich die Kunden des DMRZ nicht mehr kümmern, was in einer deutlichen besseren Datenqualität resultiert.

Startschwierigkeiten vermeiden: Sofort beim DMRZ anmelden

Die kostenlose Anmeldung beim DMRZ lohnt sich schon heute, denn bei der AOK Schleswig-Holstein ist ab sofort die verbindliche Durchführung eines Erprobungsverfahrens vorgesehen, um im Januar Startschwierigkeiten zu vermeiden. Während dieser Zeit sowie anschließend im Echtverfahren sollten die Abrechnungsdaten einmal monatlich als Gesamtaufstellung (Sammelrechnung unter einer Rechnungsnummer) auf maschinellem Wege an die zuständige Datenannahme und Verteilstelle (DAV) übermittelt werden. Diese ist dem DMRZ-System ebenfalls bekannt und hinterlegt. Eine Abrechnung von Einzelrechnungen ist nicht mehr möglich. Parallel zur AOK Schleswig-Holstein wollen auch die Landwirtschaftliche Krankenkasse Schleswig-Holstein und Hamburg sowie die Knappschaft den elektronischen Abrechnungsverkehr einführen.

Günstiger geht’s nicht

Das DMRZ ist das derzeit innovativste Abrechnungszentrum, das auf der diesjährigen CeBIT mit dem Innovationspreis der Initiative Mittelstand unter Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologieausgezeichnet wurde. Mehr Informationen zur Kooperation gibt es auf der Webseite des DMRZ unter www.dmrz.de oder unter der Hotline-Nummer 02181/2739057.

Deutsches Medizinrechenzentrum GmbH

Das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ.de) stellt Sonstigen Leistungserbringern des Gesundheitswesens eine Internet-Plattform zur elektronischen Abrechnung (DTA) mit den Krankenkassen zur Verfügung. Wer damit abrechnet, braucht keine Software und geht keine langfristigen Verpflichtungen ein: So gibt es weder Mindestvolumen noch eine Mindestvertragslaufzeit bei DMRZ.de. Der Clou ist die Kostenersparnis. Wer seine Rechnungen beispielsweise nur auf dem Postweg an einen Kostenträger schickt, dem können wegen fehlendem DTA bis zu 5 % seiner Umsätze abgezogen werden. Bei der Abrechnung über DMRZ.de werden nur 0,5 % zzgl. MwSt. erhoben. Zusätzlich bietet DMRZ.de für Pflege und Therapeuten kostenlose Branchensoftware. DMRZ.de ist das derzeit innovative Abrechnungszentrum.

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