Trotz der vielfältigen Synergieeffekte, die eine Co-Vergärung z. B. auf Kläranlagen oder in landwirtschaftlichen Biogasanlagen bieten kann, wird das Verfahren bisher in der Praxis selten angewendet. Gründe hierfür sind in den vielfach unklaren rechtlichen Regelungen der einzelnen Bundesländer, sowie einem Defizit technischer Regeln zum Bau und Betrieb von Co-Vergärungsanlagen zu sehen. Hier setzt das vom DWA-Fachausschuss AK-14 "Behandlung biogener Abfälle" im Gelbdruck vorgelegte Merkblatt an, das sich sowohl an die Betreiber von Kläranlagen, Abfallvergärungsanlagen und landwirtschaftlichen Biogasanlagen sowie Ingenieurbüros und Genehmigungsbehörden richtet.
Schwerpunkt des Merkblattes sind die technischen Ausführungen zur Funktionsweise der Co-Vergärung und ihre Eingliederung in den Anlagenbetrieb. Darüber hinaus wird ausführlich auf die rechtlichen Rahmenbedingungen eingegangen. Konkrete Hinweise für die Planung und den Betrieb geben dem Praktiker wichtige Hinweise, wie eine Co-Vergärung sinnvoll in eine bestehende Anlage integriert werden kann.
Einspruchsfrist Der Entwurf des Merkblattes DWA-M 380 wird bis zum 8. Mai 2008 öffentlich zur Diskussion gestellt. Stellungnahmen können schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form per E-Mail, eingereicht werden an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
E-Mail: reifenstuhl@dwa.de
Fax: 02242/872 135
- Februar 2007, 59 Seiten, ISBN 978-3-940173-57-7,
- Ladenpreis: 47,00 Euro,
- Fördernde Mitglieder: 37,60 Euro.
Herausgeber und Vertrieb:
DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V., Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef, Tel. 02242/872-333, Fax: 02242/872-100, E-Mail: kundenzentrum@dwa.de, Internet: www.dwa.de