Erleichterter Ausbau von Solarenergie
Das Bundeskabinett hat am 16. August das Solarpaket I beschlossen, das eine Vereinfachung der Installation von Solarmodulen auf Dächern, Balkonen und Feldern vorsieht. Die bisher komplizierte Anmeldung von Solaranlagen auf Balkonen wird zukünftig durch eine Registrierung im Marktstammregister der Bundesnetzagentur ersetzt. Diese Neuerung ermöglicht es auch Mieterinnen und Mietern, ihre eigenen Solaranlagen zu betreiben und dadurch Stromkosten zu senken. Landwirtschaftliche Gebiete werden grundsätzlich für die Förderung von Solaranlagen geöffnet, jedoch wird der Zubau von Photovoltaik auf diesen Flächen bis 2030 auf 80 Gigawatt begrenzt. Zusätzlich können Solaranlagen vermehrt auf versiegelten Flächen wie Parkplätzen installiert werden. Alle Details zum Solarpaket finden Sie hier: Solarpaket (www.bmwk.de)
Kommunale Wärmeplanung nimmt Fahrt auf
Ein weiterer bedeutender Schritt wurde mit dem Gesetzentwurf zur kommunalen Wärmeplanung getan. Dieses Gesetz soll Bürgerinnen und Bürgern sowie Gewerbetreibenden Gewissheit über die zukünftige lokale Wärmeversorgung bieten. Städte ab 100.000 Einwohnern sind verpflichtet, bis spätestens Juli 2026 eine solche Planung vorzulegen, während kleinere Städte und Gemeinden bis Juli 2028 Zeit haben. Auch für Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern sind flexiblere Regelungen vorgesehen, und benachbarte Gemeinden können bei der Planung kooperieren. Diese Maßnahmen stehen im engen Zusammenhang mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und sollen das klimafreundliche Heizen fördern. Der aktuelle Stand zum GEG ist hier zusammengefasst: Gebäudeenergiegesetz (GEG-Novelle) (ecovis.com)
Förderung von Start-ups und Wachstumsunternehmen
Das Bundeskabinett hat außerdem das „Zukunftsfinanzierungsgesetz“ auf den Weg gebracht. Dieses Gesetz sieht eine Stärkung von Start-ups, Wachstumsunternehmen und kleinen sowie mittleren Unternehmen vor. Unter anderem wird der Steuerfreibetrag für verbilligt überlassene Firmenbeteiligungen von Mitarbeitenden von 1.440 Euro auf 5.000 Euro jährlich angehoben. Das Gesetz soll noch vor Jahresende vom Bundestag gebilligt werden, um im Jahr 2024 in Kraft zu treten.
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