Damit ist ein ehrgeiziges Projekt gescheitert. 85 Millionen jährlich an Bürokratiekosten sollte es den Unternehmen ersparen. Stattdessen stiegen die Erfassungskosten von ursprünglich kalkulierten zehn Euro je Erwerbstätigen auf 60 bis 80 Euro. Schuld an der Kostenexplosion ist nicht zuletzt die staatliche Datengier, die über das Ziel hinausschoss und sich auch auf sensible Informationen über das Arbeitsverhältnis erstreckte. „Das rief zu Recht die Datenschützer auf den Plan“, sagt Mathias Parbs, Ecovis-Steuerberater. Den eingeleiteten Verfassungsbeschwerden attestierten Experten gute Chancen auf Erfolg. Jetzt zog die Bundesregierung die Notbremse.
Neue Datenkrake E-Bilanz
Das Aus von Elena ist kein gutes Omen für die E-Bilanz, also die elektronische Übermittlung der steuerlichen Jahresabschlüsse an die Finanzämter. „Auch hier wird unter dem Etikett Bürokratieabbau eine Datenkrake in die Welt gesetzt, die den Unternehmen mehr Aufwand bescheren wird“, kritisiert Parbs. Inzwischen wurde die Einführung um ein weiteres Jahr verschoben: Zwar besteht die Verpflichtung, den Jahresabschluss 2012 elektronisch zu übermitteln, offiziell weiter. Doch wird es nicht beanstandet, wenn erst der Abschluss 2013 im Jahr darauf als E-Bilanz eingereicht wird. „Lassen Sie sich deshalb nicht von anderen Beratungsfirmen beunruhigen“, sagt der Ecovis-Experte. „Wir sind technisch gerüstet, aber wir werden nicht in vorauseilendem Gehorsam unsere Mandanten gläsern machen, sondern nur das unumgängliche Minimum an Daten übermitteln.“
Nächste Hürde bei E-Rechnungen
Nach diesen Erfahrungen ist Parbs auch „skeptisch, ob die – an sich wünschenswerte – Anerkennung elektronischer Rechnungen jeglicher Art für den Vorsteuerabzug wirklich die versprochene Entlastung für die Unternehmen bringt“. Bisher verlangten die Finanzämter eine qualifizierte elektronische Signatur oder Übermittlung per gesicherten elektronischen Datenaustausch (EDA). Ab
1. Juli 2011 sollten auch elektronische Rechnungen genügen, die mit jeder beliebigen Software in jedem Format erstellt und übermittelt werden – selbst per E-Mail oder Smartphone. Vorausgesetzt, dass die E-Rechnungen drei Kriterien erfüllen: Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit und Lesbarkeit. Vorerst ist die Neuregelung gestoppt, weil sie in dem vom Bundesrat gekippten Steuervereinfachungsgesetz enthalten ist. „Das Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums ist wachsweich formuliert und keine wirkliche Hilfe“, kommentiert Mathias Parbs. „Aus den Fehlern bei Elena und E-Bilanz wurde also nichts gelernt.“
Worüber wir reden sollten
• Wie können die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit elektronischer Rechnungen sichergestellt werden?
• Welche Anforderungen muss das Kontrollverfahren erfüllen?
• Wie kann die vorgenommene sachliche Prüfung elektronischer Rechnungen dokumentiert werden?
• Was ist bei der Aufbewahrung elektronischer Rechnungen zu beachten?
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