Stichtag 30. Dezember 2012
Ob es sich dabei zum Beispiel um eine GmbH, AG, OHG oder KG handelt, spielt keine Rolle. Generell gilt das MicroBilG für alle Geschäftsjahre, deren Abschluss-Stichtag nach dem 30.12.2012 liegt (und damit bereits für Jahresabschlüsse zum 31.12.2012). Die Neuerung könnte für diese Betriebe einige Erleichterungen mit sich bringen. Demnach steht es den Kleinstkapitalgesellschaften frei, ob sie ihre Jahresabschlüsse wie gehabt im Bundesanzeiger veröffentlichen oder dort nur hinterlegen. In diesem Fall stehen sie Dritten nur bei begründeter Anfrage und gegen eine Gebühr zur Verfügung. Außerdem können die Unternehmen
• auf die Erstellung eines Anhangs zur Bilanz weitgehend verzichten sowie
• die Darstellungstiefe verringern, sodass nur noch bestimmte, mit Buchstaben gekennzeichnete Posten ausgefüllt werden, etwa Eigenkapital, Anlage- oder Umlaufvermögen. Kennzahlen wie Kassenbestände oder Guthaben bei Kreditinstituten müssen nicht mehr offen ausgewiesen werden.
Wenn die Unternehmen ihre Geschäftsbilanzen beim Bundesanzeiger hinterlegen und dabei nur bestimmte Informationen bereitstellen, kann dies einen zusätzlichen Vorteil mit sich bringen. „Für neugierige Nachbarn oder Wettbewerber gestaltet sich die Recherche nach den betrieblichen Kennzahlen dann etwas schwieriger“, erklärt Ecovis-Steuerberater Ralf Wiese. Im Übrigen ist die elektronische Einreichung der Unterlagen beim Bundesanzeiger laut Bundesjustizministerium auch für die Hinterlegung vorgeschrieben.
Kaum Kostenersparnisse
Wer die Möglichkeiten der vereinfachten Bilanzierung nutzt, sollte allerdings mit Nachfragen rechnen. „Es kann schon sein, dass die Kreditinstitute bei den Unternehmern zusätzliche Informationen anfordern, wenn ihnen die Bilanzen nicht aussagefähig erscheinen“, betont Wiese. Dies, so der Ecovis-Experte, sei für den betroffenen Betrieb jedoch nicht unbedingt ein Nachteil. Kostenersparnisse dürften sich durch das neue MicroBilG allerdings kaum ergeben. Wiese: „Der Aufwand für Unternehmen und Steuerkanzleien bleibt im Großen und Ganzen gleich.“ Zu beachten ist auch, dass die Jahresabschlüsse an die neuen Regeln erst angepasst werden müssen.
Worüber wir reden sollten
• Wie kann ich mein Unternehmen als Kleinstkapitalgesellschaft einordnen, obwohl die Kennziffern dafür eigentlich zu hoch liegen?
• Ist es für mich überhaupt sinnvoll, die Regeln zur vereinfachten Bilanzierung anzuwenden?