Ungeplante Belastungen
Das gilt auch für die Risiken der Pensionszusagen von Kapitalgesellschaften. Denn die Renditen der zur Rückdeckung abgeschlossenen Versicherungen reichen heute in der Regel bei Weitem nicht zur Ausfinanzierung der späteren Ansprüche. Konsequenz: Die Kapitalanlagen müssen aufgestockt werden. Und auch im Fall einer Auslagerung auf externe Träger wie Pensionsfonds oder Unterstützungskassen sind erst einmal größere Beträge für die Ausfinanzierung fällig. Diese Risiken können zudem zu beträchtlichen Problemen bei einem zur Ruhestandsabsicherung geplanten Verkauf des Unternehmens führen. Und selbst wenn der Geschäftsführer auf seinen Pensionsanspruch verzichtet, drohen weitere ungeplante Belastungen. „Denn der Verzicht gilt in der Regel als steuerpflichtiger Zufluss“, warnt Grieger.
Vermögenswerte schützen
Wie lässt sich die Altersvorsorge dennoch auf eine solide Basis stellen? Wie kann die persönliche Ruhestandsabsicherung gleichzeitig vor unternehmerischen Risiken geschützt werden? Ein erster Schritt ist die kritische Bestandsaufnahme der für die Finanzierung des Betriebs bereitgestellten Sicherheiten. Wer sie von unabhängigen Gutachtern bewerten lässt, hat bei selbstbewussten Neuverhandlungen mit der Bank die Chance, einzelne Vermögensgegenstände wie das private Wohnhaus aus der Haftung zu nehmen. Grundsätzlich ist es auch möglich, sich durch Wohn- und Nutzungsvereinbarungen oder die Übertragung einer Immobilie auf den Ehepartner vor den Folgen einer Insolvenz zu schützen. Doch es gibt auch noch andere Möglichkeiten, Vermögenswerte aus dem Risiko zu nehmen. Eine klassische Lösung ist, den Besitz in Form von Grundstücken, Gebäuden oder Maschinen vom Betrieb zu trennen. Steuerlich kann dies zu einer Betriebsaufspaltung führen. Das Unternehmen wird dabei in eine beschränkt haftende GmbH aufgeteilt, die als Betriebsgesellschaft weiterhin für die Produktion zuständig ist. Ein Besitzunternehmen bleibt daneben Eigentümer der Grundstücke, Gebäude oder Maschinen und verpachtet diese an die Betriebsgesellschaft. Eine weitere Alternative zur Substanzsicherung ist die Gründung einer Familiengesellschaft, in der Unternehmer unter Einbeziehung ihrer Angehörigen die freien Vermögenswerte wie Immobilien, Wertpapiere oder Geldvermögen bündeln. Diese Lösung bringt gleich mehrere Vorteile. So bieten sich zum einen gesellschaftsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten, die für Schutz vor Gläubigerzugriffen sorgen. Beispielsweise indem für den Fall der Insolvenz eines Gesellschafters dessen Ausscheiden geregelt wird. Außerdem können Stimm- und Gewinnbezugsrechte unabhängig von den Anteilsverhältnissen festgelegt werden.
Kapitalsparende Effekte nutzen
Konsequenz: Auch wenn der Senior Schritt für Schritt Anteile auf die nächste Generation überträgt, bleibt ihm der gewünschte Einfluss auf das vorhandene Vermögen und die erzielten Gewinne erhalten. Und nicht zuletzt führt die Einbeziehung der Kinder in die Familiengesellschaft dazu, dass deren Freibeträge und Progressionsvorteile unterm Strich zu einer geringeren steuerlichen Belastung der Erträge aus dem Vermögen führen. „Diese kapitalsparenden Effekte stehen dann zusätzlich für die eigene Altersvorsorge oder den systematischen Vermögensaufbau zugunsten der Kinder zur Verfügung“, sagt Michael Sabisch, Ecovis-Steuerberater. Über den Gesellschaftsvertrag können auch die individuellen Interessen der Familie geregelt werden. Hinsichtlich der fiskalischen Auswirkungen ist eine steuerliche Beratung allerdings unverzichtbar. Und auch wer Vermögenswerte durch die einfache Übertragung an Familienangehörige aus der Haftung nehmen will, sollte rechtliche Vorkehrungen treffen. Dazu gehört die Vereinbarung von Rücktrittsrechten bei Scheidung.
Fördermöglichkeiten beachten
Häufig werden aber andererseits die Defizite in der Altersabsicherung des Ehepartners unterschätzt. Gerade wenn Vermögenswerte durch Krisen an den Kapitalmärkten oder Fehlentwicklungen im Unternehmen abschmelzen, kann das fatale Folgen haben. „Auch mit Blick auf die Altersrisiken des Ehegatten ist es deshalb ratsam, einen Teil des Vermögens aus der betrieblichen Sphäre auszulagern“, sagt Sabisch. Bei der Auswahl ihrer privaten Vorsorgeinstrumente können Unternehmer nicht zuletzt die Aspekte der staatlichen Förderung in Betracht ziehen. So können bei Abschluss einer Rürup-Rente im Jahr 2010 bereits 70 Prozent der in der Ansparphase geleisteten Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Die Auszahlung im Alter unterliegt später dann allerdings dem persönlichen Steuersatz. Auf die Ausschüttung größerer Einmalbeiträge dürfen Versicherte bei diesen Policen allerdings nicht hoffen. Denn Geld darf hier nur in Form einer Rente fließen und auch das Todesfallrisiko muss extra abgesichert werden.
Worüber wir reden sollten
Wann drohen Risiken aus der unternehmerischen Tätigkeit auf die private und familiäre Situation durchzuschlagen?
Welche Vermögenswerte wollen Sie gegen die Ansprüche Dritter absichern?
Wie hat die Finanzmarktkrise die persönliche Vorsorgeplanung belastet?
Welche Vorteile bringt die Bündelung von Vermögenswerten in einer Familiengesellschaft?
Wie kann man sich durch eine Betriebsaufspaltung gegen Haftungsrisiken schützen?