Diese Entscheidung bestätigte das Landessozialgericht (LSG Baden-Württemberg, Az. L 5 3673/10 ER-B). Bei der Nachbesetzung einer Arztanstellung im MVZ kommt es damit allein auf die Wochenarbeitszeit des zuletzt ausgeschiedenen Arztes an. Eine Ausdehnung der Arbeitszeit durch den Nachfolger ist nur mit Genehmigung des Zulassungsausschusses rechtmäßig. „Vor dem Hintergrund dieser Entscheidung sollte das MVZ im Vorfeld genau überlegen, ob es eine Arbeitszeitreduzierung des angestellten Arztes zulässt“, so Isabel Wildfeuer, Rechtsanwältin bei Ecovis. Ist die Arbeitszeit nämlich erst einmal reduziert, kann eine spätere Erhöhung der Stundenzahl vom Zulassungsausschuss abgelehnt werden.
Nachbesetzung im medizinischen Versorgungszentrum (MVZ): Die Wochenarbeitszeit des Vorgängers zählt
Bisher war unklar, in welchem zeitlichen Umfang ein MVZ die Stelle eines ausgeschiedenen Arztes nachbesetzen kann.
Diese Entscheidung bestätigte das Landessozialgericht (LSG Baden-Württemberg, Az. L 5 3673/10 ER-B). Bei der Nachbesetzung einer Arztanstellung im MVZ kommt es damit allein auf die Wochenarbeitszeit des zuletzt ausgeschiedenen Arztes an. Eine Ausdehnung der Arbeitszeit durch den Nachfolger ist nur mit Genehmigung des Zulassungsausschusses rechtmäßig. „Vor dem Hintergrund dieser Entscheidung sollte das MVZ im Vorfeld genau überlegen, ob es eine Arbeitszeitreduzierung des angestellten Arztes zulässt“, so Isabel Wildfeuer, Rechtsanwältin bei Ecovis. Ist die Arbeitszeit nämlich erst einmal reduziert, kann eine spätere Erhöhung der Stundenzahl vom Zulassungsausschuss abgelehnt werden.