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Praxisbeispiel: Lohnsteuerabzug durch einen Dritten

(PresseBox) (Berlin, )
Ärzte sind in Zeiten zunehmender Diversifizierung vermehrt bei mehreren Arbeitgebern angestellt. Im Praxisfall war ein Arzt bei einem Krankenhaus beschäftigt und gleichzeitig bei einem MVZ. Wie in solchen Fällen üblich, gab der Mediziner bei einem Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse I ab, beim anderen eine Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse VI. „Diese Konstellation führte zu derart hohen Abzügen an Lohnsteuer, dass der Mediziner das zweite Arbeitsverhältnis kündigen wollte“, berichtet Benedikt Brandenbusch, Ecovis-Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht. Der Arbeitgeber wollte seinen gerade angeworbenen Mitarbeiter aber keinesfalls verlieren.

„Die Lösung dieses Problems konnte durch eine enge Abstimmung mit den Finanzbehörden erreicht werden“, so Brandenbusch. Denn nach § 38 Absatz 3a Satz 2 des Einkommensteuergesetzes kann das Finanzamt einem Arbeitgeber erlauben, für mehrere Arbeitsverhältnisse die Lohnsteuer einzubehalten. Ein Arbeitgeber übernimmt somit die Arbeitgeberpflichten aus sämtlichen Dienstverhältnissen für Zwecke der Lohnabrechnung und zahlt den Lohn aus. „Da sich MVZ und Krankenhaus räumlich sowie organisatorisch nahestanden, war der nötige Informationsaustausch kein Problem“, so Brandenbusch. Nach der Zustimmung des Finanzamts können die Löhne des Arztes nun nach der günstigen Lohnsteuerklasse I abgerechnet werden. Die Lohnsteuerabzüge sanken für den Arzt auf ein erträgliches Maß.

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft

Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 Büros in Deutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 3.300 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen und inhabergeführte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Ärzte, Gemeinschaftspraxen sowie Medizinische Versorgungszentren, Krankenhäuser, Pflegeheime und Apotheken sind unter den von Ecovis beratenen Branchen stark vertreten. Über 2.000 Unternehmen aus dem Bereich Gesundheit/Medizin zählen zu den Mandanten von Ecovis. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten zu sichern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen, um ihren Mandanten vor Ort persönliche Beratung auf höchstem Qualitätsniveau zu bieten.
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