Viele Arbeitnehmer kennen das Gefühl: Freude über Lohn- oder Gehaltserhöhungen schlägt beim Blick auf die Abrechnung häufig in Ärger um. Die Belastung durch Steuern und Sozialabgaben steigt überproportional und macht den Zuwachs kaum spürbar. Das können Arbeitgeber umgehen, wenn sie ihren Mitarbeitern das eine oder andere Extra wie Warengutscheine oder Fortbildungsmaßnahmen gewähren. Diese Sonderleistungen sind innerhalb bestimmter Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei. Welche Möglichkeiten es gibt, die Abgabenbelastung zu vermeiden oder zumindest freundlicher zu gestalten, zeigt Ecovis in der Broschüre "Steuerfreie Arbeitgeberleistungen". Der Ratgeber enthält das ganze ABC von Altersteilzeit bis Zukunftssicherung und wird jedes Jahr aktualisiert. So umreißt er auch die neue Rechtslage bei lohnsteuerlich begünstigten Warengutscheinen, die nach der geänderten Auffassung der Deutschen Rentenversicherung als Sachbezug bis zu einer Höhe von 44 Euro monatlich sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei sind.
Sie können die aktuelle Version unter www.ecovis.com/steuerfrei herunterladen.