Am 23. Dezember 2011 befand ein deutsches Berufungsgericht das von Durst eingeklagte Gebrauchsmuster für unwirksam und damit nicht schutzfähig. Gebrauchsmuster schützen nach deutschem Recht ähnlich wie Patente geistiges Eigentum an Erfindungen. Die Verletzungsklage von Durst ging auf das Jahr 2007 zurück. Von Anfang an hatte sich EFI darauf berufen, dass die fragliche Technologie bei Eintragung des Gebrauchsmusters längst in Gebrauch gewesen sei. Bereits 2009 teilte ein erstinstanzliches Gericht diese Auffassung, die nun in der Berufung bekräftigt wurde: Die von Durst beanspruchte Erfindung ist keine Neuheit.
"Wir freuen uns über das Urteil des deutschen Berufungsgerichts", erklärte Bryan Ko, Syndikus von EFI. "Leider scheint Durst darauf bedacht, Energie für gegenstandslose Klagen zu verschwenden, anstatt ganz einfach den Markt die innovativeren, nützlicheren Produkte wählen zu lassen. Wir hoffen natürlich, künftig nicht mehr Zielscheibe solcher haltloser Anschuldigungen zu werden. Wenn es aber sein muss, werden wir uns energisch zur Wehr setzen - und gleichzeitig unsere eigenen Erfindungen und Eigentumsrechte nach Kräften schützen."
Eines ist sicher: Auch künftig wird EFI - Anbieter eines breiten Spektrums von digitalen Tintenstrahldruckern im Supergroßformat und UV-Druckern im Großformat - innovative Drucker, Tinten und Softwarelösungen für Kunden in aller Welt hervorbringen.
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